Cav. IV, vom Hertzogth. SchleßwLch. 47
Der II. Articu!.
Von dem Dertzoglichen Antheile des Landes
Als König EE1VEEIL08 l. An. iszz. gestor¬
ben war, so hinterließ er drey Söhne, die hiesen
i. GHRISTIANUS MI. 2. JOHANNES Senior
und z. ADOLPHUS.
Da wäre es nun sehr natürlich gewesen, wenn CHRI.
STIANUS die Crone Danem^rck; JOHANNES Senior
das Hertzogthum Schießwich; und AOOEEHU8 das Her-
tzoglbum Holstern zu seinem Authetle bekommen hätte.
Allein LHIH8HANH8 HI. behielt erstlich als erstgebohr.
ncr die Crone vor sich alleine; und darnach wurden aller,
erst die bryden Hertzogchümer Gchleßwich und Holstein
unter alle drey Brüder ziemlich gleich gecheilet.
Bey Gelegenheit dieser Landes > Theilmig ward erstlich eine
UNsON , und zehn Jahr darnach auch eine COM1Y1U-
N10N in diesem Lande eingeführer, welches darum zwey
aus der Masen schwere VOLALUEA sind, weil sie in dem
Königlichen Wörter. Buche gantz einen andern Verstand
haben, als iu dem Hertzoglichen.
Denn was die UNION, oder Landes, Vereinigung be.
trifl, so fragt sich, ob diese Vereinigung nur zwischen
Scheßwich und Holstein; oder zwischen der Crone ei«
rres Theils, und zwischen den beiden Hertzogchümern
andern Theils , sey entrichtet worden ?
Und was die LOMIHNION ^ oder gemeinschaftliche
Regierung belanget, so fragt sichs, ob dieselbe Universale
sey, und sich also über alle Stände, Slädre und Dem.
ter erstrecke, oder nur Particuiaris, so , daß nur die Prä«
laren, die Ritter und etliche privilegirte Städte darunter
begriffen werden?
Durch diese kurtze Erzehlung siche ich nur meinen Lesern
einen Verstand von diesen zwey Worten beyzubringen, Pa.
mit sie nicht etwa die Politische uvd Theologische UNION"
urt> COMMUN10N mit einander verwechseln mögen: daß
ich aber diesen delicaten Streit eruschechrn solle, davor
wird mich der liebe GOtt behüten.
Als aber diese dreyfache Eintheilmig noch nicht vor voll
50. Jahr gedauret hatte, so starb Hrrtzeg JOHANNES
Senior