Der Kampf um die Vorherrschaft. 431—338 
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auf Urkunden beruhe, dem Thuk. vorzuziehen sei, der in der Verbannung nicht die 
Möglichkeit gehabt habe, genügende Nachrichten einzuziehen. Den Rückschlag 
bezeichnet E. M e y e r , der Forsch. II 411 f. und GdA IV 587 entschieden für Thuk. 
eintritt; dieser stelle bis auf eine Nebensache den Hergang richtig dar, während 
Aristoteles’ Erzählung an inneren Widersprüchen leide. Dagegen U. Köhler, Sitz.- 
Ber. der Berl. Akad. 1900 S. 803 f. Die neueren Schriften nehmen einen vermittelnden 
Standpunkt ein, so Volquardsen (Verh. d. Hamb. Philologen vers. 1906, 123 f. 
J u d e i c h, Rh. Mus. 1907, 62, 295. Kuberka, Klio 1907. 7> 34lf- 1908, 8, 206. 
Kriegei, Der Staatsstreich der 400, Bonner Diss. 1909. Kunle, Untersuchungen über 
das 8. Buch des Thukydides, Diss. Freiburg i. B. 1909. A. Ledl, Wiener Stud. 1910, 
32, 38 f. Kahrstedt, Forsch, zur Gesch. des ausgehenden 5. und 4. Jh., 1910, S. 237f. 
Zusammenfassende Darstellung der ganzen Frage bei G. B u s o 11*, Griech. Staats¬ 
kunde 1912 = Staatsaltertümer3 S. 69—78. Sicher geirrt hat sich Thuk. in der Zahl 
des zu erwählenden Vorbereitungsausschusses, wo er nur 10 statt 30 angibt; allein in 
der Hauptfrage, ob die 5000 wirklich jemals als beschließende Versammlung getagt 
haben, was Thuk. verneint, behält er gegen Ar. recht; so erklären sich die Auslassungen 
bei ihm, da er Vorgänge, die ohne weitere Folgen und Wirkungen blieben, grundsätzlich 
von der Darstellung ausgeschlossen hat. Möglich ist sogar, daß er die Aktenstücke 
des Aristoteles kannte, sie aber für belanglos hielt. Uns sind sie willkommene Er¬ 
gänzungen seiner Erzählung, deren Zuverlässigkeit in allen wichtigen Punkten her¬ 
vortritt und jeder Darstellung der Vorgänge zugrunde liegen muß. 
Die biographischen Quellen, bes. Plutarchs Perikies, Nikias, Alkibiades, 
Lysandros, bieten einzelne brauchbare Züge, die aber stets auf ihren Wert zu prüfen 
sind; im großen und ganzen gehen sie durch Vermittlung früherer Biographen auf 
Thuk., Xen., Ephoros, Theopomp und für die sizilischen Dinge auf Philistos und 
Timäos zurück. Fast wertlos sind N epos' Alkibiades und Lysander. 
Die Inschriften, die für diese Zeit in Betracht kommen, hat Busolt III 1, 
571 f. auf gezählt, die wichtigsten sind die Bruchstücke des Bündnisses zwischen Athen 
und Argos aus dem Jahre 420, dessen Text Thuk. V 47 gibt (IG IV 41 b), Erneuerung 
im Sommer 417 (Thuk. I 50); ferner die Erteilung des Bürgerrechts an die Samier 
Herbst 405 (IG IV 2, ib. D i 11 e n b., Syll. I2 56) und ein Bruchstück der Rechen¬ 
schaftsablegung mit Zahlungen aus 433/2 (IG I 179. IV. 30. D i 11. Syll. I2 26). 
Neu hinzugekommen ist ein Bruchstück der Tributliste 428/7 = IG I 256, die Tod 
(Ann. Brit, school at Athens, 1908, 10, 78—89) veröffentlicht hat. Vgl. auch die 
Neubehandlung einiger Inschriften aus den letzten Jahren in zwei Aufsätzen von 
P. Foucart, Rev. des etudes anciennes, 1899, 1, 181—207 und Rev. de philol. 1903, 
27, 215—222. 
Literatur. Von neueren Gesamtdarstellungen des Krieges sind zu erwähnen 
B e 1 o c h , Gr. Gesch. II 1 f. E d. M e y e r GdA IV 272 f. und die letzte aus¬ 
führlichste von Busolt III 1, 571—-1640, doch ist darin Meyers Darstellung erst 
von der sizil. Unternehmung an berücksichtigt, so daß in der ersten Hälfte des Krieges 
stets beide Werke zu benutzen sind. Pöhlmann S. 139—183. Grundy*, 
Thukydides and the history of his age, 1911. 
Der peloponnesische Krieg und die Befreiung Athens lassen sich in 4 Stunden 
bewältigen, wenn der Lehrer sich auf den eigenen Vortrag bezw. die Wiederholung be¬ 
schränkt; auch ein größerer Quellenabschnitt, am besten Thuk. VII 69, 4 f. [letzte Seeschlacht 
im Hafen von Syrakus), könnte noch in Übersetzung gelesen werden, wenn die Wieder¬ 
holung einigermaßen eingeschränkt wird. In Anstalten, welche die Möglichkeit bieten, 
eine bestimmte Frage quellenkritisch zu behandeln, empfiehlt sich dafür der Hermokopiden- 
prozeß oder eine Zusammenstellung über die Streitkräfte der Parteien im Anfang des 
Krieges, besser jedenfalls als der Staatsstreich von 411, wo das verfassungsgeschichtliche 
Beiwerk meist für die Schüler von geringem Interesse ist. 
In erster Linie wird der Vortrag sich bemühen müssen, Charakterbilder der Haupt¬ 
personen zu zeichnen, was dann auch zum Gegenstand häuslicher Aufgaben gemacht 
werden kann. So wären Perikies und Kleon in Gegensatz zu stellen, wobei man sogleich 
Gelegenheit hat, das Bild Kleons von einigen Flecken zu reinigen, mit denen seine beiden 
Gegner, der größte Historiker und der größte Lustspieldichter des Altertums, es verunstaltet 
haben. Auch bei Alkibiades und Lysander ist eine wirksame Zusammenstellung möglich, 
die diese beiden Vertreter des persönlichen Machtgedankens, der sich von den Beziehungen 
zum Vaterlande fast ganz lossagt, in ihrem Verhältnis zu den älteren Staatsmännern 
schärfer hervorhebt. Beziehungen und Analogien aus der neueren Geschichte liegen ebenfalls
	        
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