Full text: Die vorchristliche Zeit (Bd. 1)

382 Die Römer während der Ausbildung ihrer Staatsverfassung 
welche unter 12500 Assen blieben, eine sechste außerhalb der Klassen 
stehende Ordnung bildeten. Zu welcher der Abtheilungen jeder Römer 
gehörte, bestimmte sich alle fünf Jahre oder jedes Lustrum mittelst einer 
Schätzung oder eines Census. Wie sich nach dem Ergebniß die Steuer¬ 
lasten regelten, ward dadurch auch der Rang, den jeder bei dem auf 
eigene Kosten zu leistenden Kriegsdienste einnahm, bestimmt. Das zum 
Kampfe ausgezogene Heer wurde in einer Legion, später in Legionen 
aufgestellt. Zn dieser acht Mann tiefen Aufstellung bildete die erste 
Klasse mit Helm, Schild, Panzer, Beinschienen, Schwert und Speer die 
drei ersten Glieder, die zweite Klasse ohne Panzer und mit kleiuerem 
Schilde das vierte Glied, die dritte Klasse ohne Schild und Beinschienen 
das fünfte Glied und eine Hälfte des sechsten, die vierte Klasse ohne 
alle Schirmwaffen die andere Hälfte des sechsten Gliedes und das 
siebente und achte, während die fünfte Klasse als leichtes Fußvolk, Be¬ 
llten und Rorarier, außer den Linien dienten. Diejenigen, welche außer¬ 
halb der Klassen standen, zogen, wenn sie zwischen 12500 und 1500 
Assen besaßen, als Veigezeichnete mit, um die Gefallenen zu ersetzen, 
wurden, wenn sie zwischen 1500 und 375 Assen besaßen, als Proletarier 
nur in einzelnen Fällen aufgeboten und waren, wenn sie unter 375 
Assen besaßen, als nach dem Kopf Geschätzte, von aller Kriegspflicht frei. 
Die Reiterei, welche bisher nur aus den Patriciern genommen worden 
war, brachte man durch Aufnahme reicher Plebejer von sechs auf acht¬ 
zehn Hundertschaften oder Centurien und jeder Reiter oder Ritter erhielt 
ein Pferd auf Staatskosten. War nun schon durch diese der Klassen- 
eintheilung angepaßte Heerverfassung eine Verschmelzung der alten und 
der neuen Bürgerschaft eingeleitet, so wurde der gesammten Bürgerschaft 
auch die Entscheiduug über einen Theil der Staatsangelegenheiten, die 
früher insgesammt vor die Curiatcomitien gehört hatten, übertragen 
und zu dem Ende gliederte sie sich in eine Anzahl von Centurien, deren 
jede in der Versammlung der Gesammtbürgerschaft oder den Centuriat- 
comitien im Ganzen eine Stimme führte, so daß in jeder Frage die 
Entscheidung nach der Seite fiel, nach welcher sich die Mehrheit der 
Centurien wandte. In jeder der Centurien waren wieder die älteren 
und jüngeren Bürger, je nachdem sie zwischen dem siebzehnten und fünf¬ 
undvierzigsten Jahre standen und die ausziehende Mannschaft bildeten 
oder zwischen dem fünfundvierzigsten und sechzigsten Jahre standen und 
nur zu Hause zur Wehr aufgeboten wurden, so geschieden, daß die einen 
wie die anderen eine Hälfte der Centurien einnahmen. Damit aber bei 
der Gleichheit der Zahl älterer und jüngerer Centurien der mögliche 
Fall eines Schwankens zwischen älteren und jüngeren Centurien vermie¬ 
den und die Bildung einer Mehrheit möglich erhalten würde, war jeder 
Klasse noch eine Mehrheitscenturie zugetheilt, und diese ohne Rücklicht
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.