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oder man zieht sie von 776 ab, wenn die Begebenheit in die zweire 
Hälfte des Jahres fällt. 
Die Römer rechneten im bürgerlichen Leben bis zum Jahr 
541 v. Ch. (also bis zur Regierungszeit Kaiser Justinians I.) nach 
den jährlichen Konsuln, was aber eine sehr unsichere Rechnung 
gab, da anfangs ihre Namen nicht regelmäßig ausgezeichnet wurden, die 
Zeit ihres Amtsantritts lange sehr verschieden war und erst seit 601 nach 
Erbauung der Stadt mit dem 1. Januar anfieng, endlich auch manche 
Consuln vor dem Ende ihres Amtsjahres starben. Erst Kaiser Leo der 
Philosoph (900 n. CH.) hob diese Rechnung auf. Die Geschicht¬ 
schreiber rechneten seit August nach Erbauung der Stadt (ab 
urdv condita), deren Gründung nach Cato dem Altern aus das erste 
Jahr der siebenten Olympiade, also auf 752 v. CH.—, nach Barro 
an das Ende des dritten Jahres der sechsten Olympiade oder auf das 
Jahr 753 v. CH. fiel. Dieser letzten varronischen Epoche folgten dann 
die meisten und besten Geschichtschreiber. — 
Die christliche Ära, die mit dem Geburtsjahr Christi beginnt, 
kam durch den römischen Abt Dionysius Eriguus auf, der 556 
n. CH. starb, setzte jedoch das Jahr der Geburt Christi um 4, vielleicht 
um 6 Jahre zu spät an. Die jetzt allgemeine Rechnung nach Jahren 
vor und nach Christi Geburt erfand Riccioli in der Mitte des 
18. Jahrhunderts. 
Die muhammedanische Ära des Chalifen Omar setzt das Jahr 
der Hegira (Hedschra) oder der Flucht Muhammeds von Mekka nach 
Medina, und zwar vom 14. oder 15. Jul. 622 n. CH. an, als Anfang 
fest. — Will man die Jahre der christlichen Zeitrechnung in die der 
muhammedanischen verwandeln, so ziehe man 621 von der in Rede 
stehenden Jahreszahl ab, dividire den Rest mit 32 und addire den 
Quotienten zu dem Reste. 
Die sranzösisch-republicanische Ära rechnete nach Jahren 
der Republik und begann mit dem 22. Sept. 1792, wurde aber schon 
nach zwölf Jahren (d. 1. Jan. 1806) wieder abgeschafft. Das Jahr 
dieser Ära hatte 360 Tage mit 5 Ergänzungstagen (v. 17. bis 21.
	        
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