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schrei entsprang Mälius unter das Volk, abet Ahala setzte ihm
nach und durchstach ihn vor den Augen der regungslosen Menge.
Der Mörder entzog sich der Anklage der Tribunen durch frei¬
willige Verbannung.
Jedoch hatte dieser Gewaltstreich nicht ganz die beabsichtigte
Wirkung. Freiheit und Gleichheit blieb die Losung der Ple¬
bejer. Bereits im Jahre 426 kam die Entscheidung über Krieg
und Frieden von dem Senat an die Nationalversammlung der
Centurien. Einen noch bedeutenderen Gewinn errangen sie einige
Jahre später, im Jahre 421, als bei der Vermehrung der Qu ä-
storen oder Aufseher über den Staatsschatz (gerarium) von
‘ zwei auf vier, ihre Wählbarkeit auch zu dieser Magistratur
durchgesetzt wurde; denn dadurch gelangten Plebejer auch in den
Senat. Der Wirkungskreis der Quästoren wurde besonders er¬
weitert im Jahre 405, wo der Ausbruch des letzten Krieges gegen
Veji Veranlassung ward zur Zahlung eines regelmäßigen Söl¬
des au die im Felde stehenden Bürger.
Alle Kriege, welche die Römer bisher geführt hatten, wa¬
ren größtentheils nur Streifzüge gewesen, eben so rasch geendet
als angefangen; denn lange konnte ja der Familienvater ohne
wesentlichen Nachtheil seines Hausstandes nicht abwesend sein.
Um aber nachdrücklicher gegen die Feinde auftreten zu können
und um den Weg zu größeren Unternehmungen zu bahnen, wurde
beschlossen, dem Heere einen regelmäßigen Sold zu zahlen I.
Die Erhöhung der Abgaben war eine natürliche Folge hievon.
Die nächste Veranlassung zu dieser Bewilligung des Soldes gab
ein schwerer langwieriger Krieg gegen Veji, die größte und
mächtigste Stadt Etruriens. Sie lag in der Nähe Roms, auf
einer Anhöhe am rechten Ufer der Tiber. Überragende Felsen
und Mauern schienen sie gegen jeden feindlichen Angriff hinrei¬
chend zu schirmen. Sie war eine zu gefährliche Nebenbuhlerin
Noms, als daß man nicht den schon Jahrhunderte lang stets erneu¬
erten Kampf endlich zur Entscheidung bringen sollte. Das Volk
frohlockte, als es hörte, daß ihm nunmehr seine Felddienste soll¬
ten bezahlt werden. Die Tribunen aber murrten gegen diese
') Ante incntionem ullam plebis tribunorumye .senatus decrevit, ut
Stipendium miles de publico acciperet, cum ante id tempus de suo quis-
que functus eo munere esset. Liv. IV. 59.