Full text: Geschichte des Alterthums (Bd. 1)

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Solonische Verfassung. 
fünfhundert attische Maß hervorbrachten; die zweite Classe die, 
deren jährlicher Güterertrag dreihundert Medimnen ausmachte. 
Beide Classen waren vom Dienste der -Flotte und des Fußvolks, 
außer wenn sie ausdrücklich dazu befehligt waren, frei; aber 
sie waren verbunden, dem Staate ein Pferd zu halten, und 
bei der Reiterei zu dienen; daher innetg. Die dritte Classe 
&vyfrcu, bestand aus solchen, deren Güter zweihundert Me¬ 
dimnen eintrugen; diese waren verpflichtet, bei dem Fußvolke 
unter den Schwerbewaffneten zu dienen, und dazu mit voll¬ 
ständiger Rüstung versehen zu sehn. Die übrigen Bürger, de¬ 
ren Ländereien weniger als zweihundert Medimnen eintrugen, 
begriff man unter dem Namen ör/reg (capile censi); welche, 
wenn sie mit gehöriger Rüstung versehen waren, die Macht der 
Schwerbewaffneten vermehren konnten, sonst aber unter den 
Leichtbewaffneten dienen mußten. Die Hähern Magistrate soll¬ 
ten mit Personen aus den drei ersten Classen besetzt werden, 
weil kein Sold bezahlt wurde. Die Wahl dieser Magistrate 
kam aber auch der vierten Classe zu. Auch wählte Solon die 
Richter aus dieser Classe, und gestand den Mitgliedern dersel¬ 
ben die gleiche Stimme jedes freien Mannes in den Volksver¬ 
sammlungen zu; ja, indem Solon einem Jeden, der gewisse 
Einkünfte hatte, den Zutritt zu den höchsten Würden gestattete, 
benahm er keinem Dmen die Hoffnung, sich auch einst bis dahin 
erheben zu können. 
8. Theilung der Gewalten. 
Die Staats - Gewalt theilte Solon zwischen den Archon¬ 
ten , von denen jährlich 9 durch das Loos aus der ersten Classe 
gewählt wurden, dem Senate, den Volksversammlungen und 
dem Areopagus. Der Senat, jSouÄf', bestand aus vierhundert, 
späterhin aus fünfhundert Personen. Die Mitglieder desselben 
wurden nach vorausgegangener Prüfung jährlich durch das Loos 
aus den drei ersten Classen gewählt. Vor ihrer Aufnahme ging 
aber immer eine strenge Prüfung vorher. Dieser Senat bil¬ 
dete den Staatsrath der Republik, und führte beständig Auf¬ 
sicht über ihre politischen Angelegenheiten, das Finanzwesen und 
die öffentlichen Beamten. Auch war es ein wichtiges Geschäft 
desselben, die Sachen für die Volksversammlung vorzubereiten, 
denn in dieser sollte nach Solons Verordnung nichts unvorbe-
	        
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