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erhalten hatte, Streit mit ihrem Vater anfingen, um sich eine Aner¬
kennung ihrer Ansprüche, die sie durch dessen Vorliebe für Apitz ge¬
fährdet glaubten, zu erzwingen. Das Kriegsglück spielte Albrecht in
die Hand Friedrichs, und Ersterer sah sich gezwungen, im Vertrag zu
Rochlitz (1. Januar 1289) seine Freiheit durch Abtretung eines be¬
deutenden Theils der Markgrafschaft an Friedrich (z. B. Freiberg mit
dem Gebirge, Großenhain, Torgau, Belgern u. a. Städte) zu erkaufen.
Dieser Albrecht von seinen Söhnen geleistete Widerstand zeigte
ihm nun aber, daß dieselben sich keineswegs etwaige Verkürzungen in
ihrem Erbe zu Gunsten Apitzens ruhig gefallen lassen würden, er schlug
daher einen andern Weg ein, zum Ziele zu gelangen, und fing daher an
seine Besitzungen zu verkaufen oder zu verpfänden. So verkaufte er
seinen noch übrigen Antheil an der Mark Meißen an Friedrich Tutta,
theils für baares Geld, theils gegen Abtretung anderer Besitzungen.
Da griffen seine Söhne abermals zum Schwerte, um ihren Vater zu
nöthigen, dergleichen für die Zukunft zu unterlassen, und es gelang
ihnen auch, hauptsächlich durch des edlen Kaisers Rudolphs von Habs¬
burg Vermittelung, ihrem Vater den Vertrag zu Eisenach (5. August
1290) abzunöthigen, in welchem er sich verpflichtete, kein Stück seines
Landes ohne Friedrich des Gebissenen Einwilligung weder zu verkau¬
fen, noch zu verpfänden, noch überhaupt wegzugeben. Leider starb
aber der große Kaiser, der sich zugleich auch durch die Zerstörung einer
Menge von Raubschlössern um das Thüringer Land großes Verdienst
erworben, aber auch das Pleißner Land wieder eingelöst hatte, in dem¬
selben Jahre, in welchem auch Friedrich Tutta (1291) zu seinen Vä¬
tern versammelt ward. Da derselbe, wie es scheint, kinderlos starb
— seine an einen Herzog von Schlesien verlobte Tochter muß damals
schon todt gewesen sein -—- so setzten sich Friedrich der Gebissene
und Diezmann in den Besitz seiner Länder, indem jener sich die Mark
Meißen, dieser das Osterland zueignete.
Albrecht, der jetzt seine Söhne mächtiger als sich selbst sah, schloß
mit Markgraf Otto IV. unb Conrad von Brandenburg einen Vertrag,
nach welchem diese die sogenannte Mark Landsberg nebst einigen an¬
dern Besitzungen von ihm erhalten sollten. Zwar erfocht Diezmann
einen glänzenden Sieg über dieselben (1293), allein gleichwohl erhielt
weder er noch sein Bruder die verlorenen Besitzungen wieder zurück.
Mittlerweile hatte Adolf von Nassau als ein wenig würdiger
Nachfolger die deutsche Königskrone, die Rudolph von Habsburg so
ruhmvoll getragen, empfangen und verwendete einen Theil jener Hilfs-