1100—1517.
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geworden, und herrschte ungefähr über die Hälfte des jetzigen Frank¬
reich, während der König selbst kaum den vierten Thcil davon besaß.
Dieser mächtige König, der Frankreichs und Englands
Krone auf seinem Haupte vereinigen zu wollen schien, war zuerst
darauf bedacht, die Macht des Staates über die Kirche, welche
unter Stephans schwacher, durch Parthcistreitigkeiten gestörter
Regierung Bedeutung erlangt hatte, zu befestigen. Er ernannte
seinen Kanzler Thomas a Becket zum Erzbischöfe von Can-
tcrbury und setzte auf dem Reichstage in Clarendon (1164)
durch, daß die Wahl der Geistlichen nach dem Rathe des Königs
geschehen und daß die Geistlichen in weltlichen Sachen dem Ur-
theile des Königs unterworfen sein sollten. Allein Thomas a
Becket erkannte bald, daß er als Erzbischof von Canterbury
dem Wege folgen müsse, welchen die Vorschriften der Kirche be¬
stimmt hätten: er that öffentlich Buße für seine Theilnahme an
den Beschlüssen von Clarendon und wurde vom Papste Alexan¬
der III von dem Eide entbunden, den er zur Aufrechthaltung
jener Beschlüsse geschworen hatte. Er mußte von seinem Bi¬
schofssitze entfliehen, um des Königs Zorn, der seine Verwandte,
bis zum unmündigen Kinde herab, traf, zu entgehen; allein der
Erzbischof fuhr mit seinem Einsprüche und seinem Widerstande
von Frankreich aus fort, bis er den König zu einem Vergleiche
zwang, der ihn in sein Bisthum wieder einsetzte. Als der König
geäußert hatte, ob denn keiner seiner Leute den Muth habe, ihn
von dem aussätzigen Priester zu befreien, wurde der Erzbischof,
der ruhig seinen Tod erwartete, vor dem Altäre in seiner Kirche
todtgeschlagen (1170). Der Papst erklärte den Thomas a Becket
für einen Heiligen; das Volk hielt Heinrich II für schuldig
an dem Morde» er mußte sich daher durch eine harte Buße auf
dem Grabe des Märtyrers Freisprechung erwerben; denn er war
der Unterstützung seines Volkes bedürftig, um den Aufruhr fei¬
ner Söhne zu ersticken und Irland zu unterwerfen. Den stets
wieder erneuerten Aufruhr seiner wilden, kriegerischen Söbne ver-