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Grumbachs und Brucks Schicksal war noch
viel härter. Man erkennt darin noch den rohen
Charakter des Zeitalters. In dem Urtheil,
welches deshalb publicirt wurde, hieß es: sie
hätten für ihr rebellisches Unternehmen eine sehr
ernstliche Strafe verdient, jedoch wolle der Kur,
sürst aus angeborner Güte den Nichterspruch
dahin mildern, daß sie nur geviertheilr würden.
Dies geschah, nachdem beide erst ein peinliches
Verhör auf der Folter ausgestanden, wobei der
Schmerz ihnen jedes verlangte Dekenntniß ab,
gepreßt hatte. Indem die Pferde an Grum,
bachö Gliedern zogen, schlitzte der Scharfrichter
dem Unglücklichen den Leib auf, riß ihm das
Herz heraus, und schlug es ihm mit den Wor>
ten ins Gesicht: „siehe da, Grumbach, dein
falsches Herz!" Mehrere andere Mitschuldige
wurden enthauptet, einige gehenkt. Seit dieser
scheußlichen Scene verschwand die letzte Spur
des ehemaligen Faustrechts unter dem deutschen
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