548 
Grumbachs und Brucks Schicksal war noch 
viel härter. Man erkennt darin noch den rohen 
Charakter des Zeitalters. In dem Urtheil, 
welches deshalb publicirt wurde, hieß es: sie 
hätten für ihr rebellisches Unternehmen eine sehr 
ernstliche Strafe verdient, jedoch wolle der Kur, 
sürst aus angeborner Güte den Nichterspruch 
dahin mildern, daß sie nur geviertheilr würden. 
Dies geschah, nachdem beide erst ein peinliches 
Verhör auf der Folter ausgestanden, wobei der 
Schmerz ihnen jedes verlangte Dekenntniß ab, 
gepreßt hatte. Indem die Pferde an Grum, 
bachö Gliedern zogen, schlitzte der Scharfrichter 
dem Unglücklichen den Leib auf, riß ihm das 
Herz heraus, und schlug es ihm mit den Wor> 
ten ins Gesicht: „siehe da, Grumbach, dein 
falsches Herz!" Mehrere andere Mitschuldige 
wurden enthauptet, einige gehenkt. Seit dieser 
scheußlichen Scene verschwand die letzte Spur 
des ehemaligen Faustrechts unter dem deutschen 
n!((-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.