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1713 — 1740.
erwiderte aus eine Gegenvorstellung der Kriegs- und Domänenkammer,
sie solle nur „den Bauern recht zu verstehen geben, was sie für einen
Profit haben von der Freyheit; alsdann würde gewiß in etlichen
Jahren das Land besser bebauet und gut conditionierte Amtsbauern
haben, als ich jetzo pauvre Bauern habe — der Bauer rühret nichts
an", und sprach 1719 ausdrücklich aus, „was es doch für eine edle
Sache sei, wenn die Unterthanen statt der Leibeigenschaft sich der
Freyheit rühmen, das Ihrige desto besser genießen — und ihres
Hauses und Herdes, ihres Ackers und Eigentums sowohl für sich als
für die Ihrigen für Gegenwart und Zukunft desto mehr gesichert
seien." In der That verwandelte er auf einer Anzahl königlicher
Domänen die Leibeigenschaft in Erbunterthänigkeit (vgl. S. 54). Im
ganzen Lande konnte das aber nicht mit einem Schlage geschehen:
auf den ritterschaftlicheit Gütern hatte der Selbstherrscher doch einen
politisch überaus bedeutsamen Stand sich gegenüber, der sein Sonder-
interesse wohl zu wahren wußte und seine Bauern — etwa 2/3 aller
Bauern — nach Kräften der Aushebung und Werbung entzog. Heeres¬
dienst vertrug sich nicht gut mit Herrendienst, d. H. mit Fesselung an die
Scholle. In der That konnte Friedrich Wilhelm I. eigentlich nur
„überflüssige Bauernkerls" für die Armee bekommen. Dennoch brach
nach langer, dunkler Nacht der erste Schimmer eines neuen Tages für die
Bauern überhaupt an. Daß sie in Preußen nicht (wieindenOstseelän-
dern) dem Schicksal der völligen Enteignung anheimfielen, als recht-
und schutzloseMassedem Stärkeren preisgegeben wurden und um Tage¬
lohn sich abschinden mußten, sondern vielmehr in ihrer bisherigen
Stärke erhalten blieben oder wieder aufgerichtet wurden, das ist dem
Soldatenkönige zu danken. In Hungerjahren öffnete er seine Ma¬
gazine; siel die Ernte aber einmal überreichlich aus, so kaufte er den
Bauern das nicht abzusetzende Getreide ab, um es in Notzeiten mög¬
lichst billig (billiger als der Marktpreis war) an Arme abzulassen.
Die Zahl der Hufen und Bauernstellen ließ Friedrich Wilhelm I.