Spezielle Volks- u. StaatS-Verh. §.2-2. Mittel-Deutschl. 3. Nahrungszw. 241
in dem Königreich verhältnißmäßig bedeutend geringer ist, als
in den kleineren sächsischen Staaten. Während es für diese
zu 33 bis 39 Prozent des Gesammt-Areals veranschlagt wer¬
den kann, beträgt es dort wahrscheinlich nicht viel mehr als
20 Prozent *). Der starke Verbrauch im Hanswesen einer
ungewöhnlich dichten Bevölkerung, noch mehr aber der große
Bedarf an Brennstoff für die zahlreichen Werk- und Fabrik-
stätten einer sehr lebhaften und mannigfaltigen Industrie er¬
klären die Lichtung der sächsischen, namentlich der erzgebirgi-
scheu und voigtländischen Wälder. —
Dennoch muß auch hier, wie in allen diesen Staaten, die
Laudwirthschaft immer noch als die Hauptnahruugsquelle
bezeichnet werden. — Jedoch finden sich, sogar häufig, Gegen¬
den mit sehr dürftigem oder sehr beschränktem Kulturboden, die,
wie vornehmlich die oberen Berglandschaften des Zwickauer
Kreises, zu den bewohntesten und bevölkertsten gehören. —
Wenngleich dies zwar auf starken Gewerbsbetrieb neben dem
Ackerbau hinweiset, so ist doch nicht zu iibcrsehen, daß derselbe
selbst hier noch eine wichtige Rolle spielt, indem — allein die
höchsten und wildesten, aus klimatischen Gründen der Boden-
Kultur entfremdeten Gegenden ausgenommen — die Mehrzahl
der Bevölkerung nach beiden Richtungen hin zugleich thätig
ist. — Man hat angenommen, daß ein Drittel der Bewohner
des Königreichs Sachsen sich ausschließlich von Handel
und Gewerben ernähre, daß indeß zugleich mehr als die Hälfte
am Landbau Theil nehme, während etwa ein Viertel sich aus¬
schließlich mit demselben beschäftige, uub in sofern erscheint die¬
ser letztere Nahrungszweig für das Königreich im Ganzen immer
noch als der bedeutendste, wenngleich dies im Einzelnen für
mehrere ausgedehnte Gegenden nicht gilt. — In den übri¬
gen hier betrachteten Ländern, namentlich in Weimar und Al¬
tenburg, ist die Land wirthschaft dagegen ohne allen Zwei¬
fel der bei Weitem wichtigste Nahrungszweig. —
*) Nach Lengerke beträgt die individuelle Quote an Ackerboden
in allen diesen Landern zwei Morgen, an Forstgrund aber im König¬
reich Sachsen nur einen halben, in den kleineren Staaten dagegen
drei Morgen. —
v. Nvon Erdkunde. IN. 2.
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