Full text: Die Völker und Staaten der Erde (II)

804 Abschn. 3. Das rom.-griech. Europa. Kap. 4. Die italiän. Staaten. 
Beherrschung, auf allseitige Beziehungen mit den übrigen Ge- 
stadeländern desselben hingewiesen zu seyn. Seine ehemalige 
Größe beruht zum Theil auf dieser günstigen Landeslage, die 
allseitig Schutz und zugleich den leichtesten Meerverkehr nach 
allen Kultur-Gegenden darbot. — 
Wiederholung der orographischen, hydrographischen und 
klimatischen Verhältnisse der Halbinsel und der Inseln Ita¬ 
liens, mit Hülfe der betreffenden Abschnitte der II. Abtheilung. 
Entwickelung des Einflusses dieser Verhältnisse auf die 
Bewohner, ans ihre Lebens- und Nahrungsweise, ihre gesell¬ 
schaftlichen und politischen Zustände u. s. w. in der Weise, 
wie dies oben bei Deutschland, Großbritannien, bei der Schweiz, 
Skandinavien u. s. w. geschehen. 
§. 23. Bestandtheile und FlächenauSdehnnug. 
Italien ist keine politische Einheit; es besteht vielmehr 
aus acht verschiedenen, von einander politisch unabhängigen 
Staaten von sehr ungleicher Größe und aus einem neunten 
Landgebiete, welches jedoch einen Theil eines fremden nicht- 
italischen Staates bildet. — Wie schon oben angegeben um¬ 
faßt dieses letztere, 
das österreichische Italien, 832,70 □SOiln., £>■1.14,8 
die 8 italiänischen Staaten 
zusammengenommen aber 4779,-, 4 - oder 85,2 Peoz. 
Ganz Italien daher 5M2,64 DSDiln., wovon 
c. 930 □SDiin. auf die italischen Inseln zu rechnen sind. 
Die Namen der italiänischen Staaten, die administrati¬ 
ven Bestandtheile der größeren und ihre Flächenausdehnung, 
so wie die Namen ihrer vorzüglichsten Wohnplätze, sind aus 
der nebenstehenden Tafel zu entnehmen, der wir zugleich, der 
Kürze halber, die Bcvölkerungszahlen und die Zahl der ver¬ 
schiedenen Klassen von Wohnorten einverleibt haben, worauf 
wir später zurückkommen. — 
Welche Lage haben nun die einzelnen Staaten und Staa¬ 
tentheile, so wie die namentlich aufgeführten Städte? — 
Welche Gebirge, Flüsse, physische Erscheinungen überhaupt ge¬ 
hören den genannten Ländern und Landestheilen an? — Diese
	        
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