Full text: Die Geschichte des Alterthums (Bd. 1)

XI. Die Römer. 
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ten im Kriege gebraucht; allein in welcher Ordnung, läßt sich nicht be¬ 
stimmen. 
Die öffentliche Gewalt war unter den König, den Senat, die 
Obrigkeiten und die Co mitten der Curien auf folgende Art 
vertheilt. 
Der König, der wie bei den Etruskern auf Lebenszeit gewählt wurde, 
war das Haupt des Staates zur Erhaltung des Bestehenden, und sein 
ihm vom Volke verliehenes Imperium begriff Alles, was zu diesem 
Zweck nöthig war, namentlich das Recht, Streitigkeiten über bürgerliche 
Ansprüche und erlittenes Unrecht in Person oder durch zugezogene Richter 
zu entscheiden, Verordnungen zu erlassen und denselben durch Pfändung, 
Geldstrafen und körperliche Züchtigung Gehorsam zu erzwingen. Doch 
hatte seine Gewalt nichts Willkührliches und es fand von seinen Aus¬ 
sprüchen Provocation an die Bürgerschaft Statt. Nur gegen Plebejer 
und Fremde und im Kriege als Feldherr war das königliche Imperium 
unbeschränkt. Als das Haupt des Gemeinwesens war er es auch, wel¬ 
cher die das ganze Volk betreffenden Opfer darbrachte. Doch stand 
übrigens das geistliche Recht nicht unter ihm, sondern die Angurn und 
Pontifices waren in ihren Kreisen unabhängig. Zum königlichen Unter¬ 
halt diente der Ertrag eines bestimmten Theils des Ager publicus, und 
zwar eines weit größeren Stückes, wie dasjenige, woraus nach Vertrei¬ 
bung der Könige das Marsfeld gemacht worden sein soll. 
Neben dem König stand der Senat zur Berathung und Entschei¬ 
dung aller Angelegenheiten, die jener dem Geist der Verfassung und 
dem Herkommen gemäß ihm vortrug. Er war ursprünglich, als er 
nur die Abgeordneten der 100 Gentes der Ramnes enthielt, in 10 De- 
curien eingetheilt, deren jede den 10 Gentes einer Curie entsprach. Die 
zehn Senatoren, wovon jeder in seiner Decurie der erste war, reprä- 
sentirten also die 10 Curien. Später, als durch die Aufnahme der 
beiden andern Stämme die Decurien des Senats auf 30 vermehrt 
worden waren, blieben die der Ramnes und mit ihnen ihre 10 vor¬ 
stehenden Senatoren doch noch eine Zeitlang die Vornehmsten; diese 
gaben ihre Stimmen zuerst, und der erste unter ihnen war zugleich 
der Erste des ganzen Senats. Die Geschlechter der Tities sind zwar 
denen des ersten Stammes unstreitig schon früh in der Weise gleichge¬ 
stellt worden, daß ihre Abgeordneten Stellen unter den zehn Ersten hat¬ 
ten und einer derselben erster Senator sein konnte. Der dritte Stamm 
hat aber gewiß diese Gleichstellung erst geraume Zeit später erhalten. 
Von den Obrigkeiten entsprachen die drei Tribunen der Stämme, 
die Curionen und die Decurionen den Abtheilungen des Volkes. Ferner 
gab es einen Tribunen der Celeres, der 3 Centurionen, 30 Decurionen 
unter sich hatte. Alle diese Obrigkeiten waren zugleich Magistrate in 
der Stadt und Anführer im Kriege; auch brachten sie die auf ihre Ab¬ 
theilung sich beziehenden Opfer dar. Zur Vertretung des Königs, 
wenn dieser auswärts war, diente der Custos der Stadt, ein Amt, 
welches, mit der Würde des ersten Senators verbunden, vom Könige
	        
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