fern. Darum hob er die Steuern ans die unentbehrlichen Nahrungs¬
mittel auf. so die Getreidestener; auch Fleisch, Bier und Brannt¬
wein sollten nur eine mäßige Abgabe zahlen; dagegen wurden Wein
und alle Luxugegenstände sehr hoch versteuert. Die Staatseinnahmen
suchte der König durch Einführung des Salz-, Kaffee- und Tabakmono¬
pols bedeutend zu erhöhen; fortan hatten allein die staatlichen Be¬
hörden das Recht, Salz, Kaffee und Tabak zu verkaufen. Die Ver¬
waltung aller indirekten Steuern wurde nach französischem Muster
geregelt und Regie genannt. Beim Volke war die „französische Regie"
sehr verhaßt, weil die Franzosen die besten Stellen bekamen und bei
der Eintreibung der Steuern hart und rücksichtslos verfuhren. Be¬
sonders verhaßt wurden die Ausländer dem Volke als Kasseeriecher.
Friedrich sah den Kaffee als gesundheitsschädlich an und wollte
den Verbrauch einschränken. Darum legte er eine hohe Steuer aus
Kaffee. Viele Leute bezogen ihn nun von Schmugglern oder Schleich¬
händlern. Die französischen Beamten liefen überall umher, um nachzu¬
spüren, ob jemand ungesetzlich Kaffee brenne (Kafseeriecher). Das
Reeht des Kaffeebrennens stand nämlich nur den königlichen Behörden
zu. Auch Friedrich selbst war schließlich mit den Ergebnissen der
Regie nicht zufrieden; sie lieferte ihm nicht die großen Summen, die
er erhofft hatte; denn die Gehälter der Beamten verschlangen einen
großen Teil der Überschüsse. Trotzdem hat die Regie ihre Bedeutung
gehabt. Durch ihre Einnahmen hat Friedrich die Mittel bekommen,
den Wohlstand des Landes zu heben.
f) Friedrich führt eine geordnete Rechtspflege ein. Früher
gab es keine angestellten Richter wie heute. Nur in Berlin bestand
als höchstes Gericht das Kammergericht. In den Städten Pflegte der
Magistrat und auf dem Lande der Amtmann Recht zu sprechen. Da
ging es oft willkürlich zu. Friedrich nahm darum den Amtleuten die
Rechtspflege und setzte besondere Richter ein, die das Recht und die
Gesetze studiert hatten. In schweren Strafsachen hatten diese Richter
nur die Untersuchung zu führen; die Urteile fällten die Obergerichte.
Für Berlin und die Kurmark blieb als höchstes Gericht das Kammer¬
gericht. Oft hatten Rechtsanwälte die Prozesse lange hingezogen, um
Geld zu verdienen. Friedrich ordnete an, daß jeder Prozeß in einem
Jahre beendet sein müsse. Den Richtern wurde strenge Unparteilichkeit
zur Pflicht gemacht. Der König ließ auch die einzelnen Gesetze sam¬
meln und ein großes Gesetzbuch, das allgemeine Landrecht, aus¬
arbeiten. Drei berühmte Rechtsgelehrte, Coeeeji, Carmer und Svarez,
haben daran gearbeitet; erst 1794 trat es in Kraft. Es galt in
Preußen bis 1. Januar 1900, wo an seine Stelle das Bürgerliche
Gesetzbuch getreten ist. Der König selbst beugte sich unter das Recht.
— Wie hoch das Volk den gerechten König sehätzte, das zeigt die
erfundene Geschichte von dem Müller zu Sanssouei. Friedrich ließ
sich gleich nach dem 2. schlesischen Kriege das Schloß Sanssouei mit
seinen Terrassen erbauen. Da beklagte sich der Müller Gräbenitz, daß
Allgem. Realienbuch. 6