Erster Zeitraum.
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des ward aber dieselbe nicht einmal in allen ihren Theilen
und nach ihrem ganzen Umfange eingeführt, and in der
.Folge ermangelte die Nation eines Mannes, der, mit dem
Geiste und der Kraft des Moses, das angefangene Werk
der Volksbildung nach den Bedürfnissen eines reifen Zcitgl-
tes aufrecht erhalten und fortgeführt hatte; denn die Stim¬
me der Propheten vermochte nicht, die allgemeine Verwil¬
derung und herrschende Sinnlichkeit zu erschüttern, so wie
die Fehler und Verirrungen des Volkes zu heben, wenn sie
gleich dieselben mit männlichem Ernste und Nachdrucke rüg¬
ten. Denn eben an solche Propheten <5 B. Mos. 13, i — 5.
Kap. 18. 18 ff.) war bereits bei der Einführung der mosai¬
schen Verfassung der Volksstamm der Hebräer gewiesen wor¬
den, um in einzelnen Fallen den Willen des Jehova, des
Nationalgottes und Nationalkönigs, zu erfahren.
32.
Eiuwand erun g in Palästina.
Auf die mosaische Verfassung verpachtet, zwar noch
nicht in der Anhänglichkeit an sie befestigt, aber doch durch
sie zu einem politischen Ganzen verbunden, empfing der
kriegerische Jo su a die Nation aus der bildenden Hand des
Gesetzgebers. Das Helden alter eines Volkes fällt ge¬
wöhnlich in den ersten Zeitraum der bürgerlichen Kultur,
wo dasselbe noch die ganze physische Kraft des halbwilden
Zustandes besitzt und sie auf einen bestimmten Zweck richtet.
Für die Israeliten trat dieses Zeitalter bei ihrem Aufbruche
aus der Wüste ein, worauf sie zuerst das linke Ufer des
Jordans, und .bald auch das rechte Ufer desselben, aber
nicht bis an die ihnen vom Moses vorgezeichnctcn Grenzen,
sich unterwarfen. Doch war hier, seit Abraham diese Ge¬
genden als Nomade durchzogen hatte, die Lage der Dinge
sehr verändert worden; denn zahlreiche Völkerschaften hatten
sich, während des Aufenthalts der Hebräer in Aegypten,
in diesem Erdstriche niedergelassen und angebauet. Diese
waren in der That mächtig genug; sie hielten aber nicht
gegen den vordringenden gemeinschaftlichen Feind zusammen.