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Einzellandtage beschäftigen, wenn z. B. die 
Volksvertretung die Regierung über die erteilten Instruktionen 
interpelliert (befragt). 
Die Befugnisse des B u n d e s r a t e s : a) Als Or¬ 
gan der Gesetzgebung beschließt er über Gesetzvorlagen, 
die dem Reichstage gemacht werden sollen, oder er berät über 
die vom Reichstag gefaßten Beschlüsse. Bei der Bearbeitung 
bes. wichtiger Gesetze veranstaltet die Regierung vorerst noch 
amtliche Erhebungen und Umfragen, sog. Enqueten, z. B. über 
das Börsenwesen. 
b) Als Organ der Verwaltung beschließt der Bundes¬ 
rat über die zur Ausführung der Reichsgesetze erforderlichen 
allgemeinen Verwaltungsvorschriften und Einrichtungen; er 
hat ferner die Verwendung der Reichseinnahmen zu kontrol¬ 
lieren, den Wirtschaftsplan aufzustellen, bei Aufnahme von 
Anleihen mitzuwirken usw. Zur Beratung wichtiger Fragen 
wie einst beim Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches setzt er 
Kommissionen ein, deren Mitglieder durch ihren Beruf auf dem 
fraglichen Gebiet besonders gründliche Sachkunde besitzen. 
c) Der Bundesrat ist zuständig in Streitigkeiten 
(nicht privatrechtlicher Natur) zwischen Bundesstaaten, er er¬ 
ledigt Verfassungsstreitigkeiten, die in einem Bundesstaat 
zwischen Regierung und Volksvertretung entstehen*), endlich 
hat er das Recht, ungehorsame Bundesstaaten durch die sog. 
Exekution (zwangsweise Erfüllung) zur Erfüllung der Pflichten 
gegen das Reich anzuhalten. 
Zur Vorbereitung und Beschlußfassung, wie zur Erledigung 
gewisser Angelegenheiten bildet der Bundesrat dauernde A us^ 
s ch ü s s e; in jedem müssen außer Preußen mindestens 
4 Bundesstaaten vertreten sein. Es bestehen Ausschüsse für 
das Landheer und die Festungen, für Zoll- und Steuerwesen, 
für Handel und Verkehr, für Justizwesen usw. Ein besonderer 
Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten setzt sich 
*) Doch bestehen in einzelnen Staaten, so in Sachsen, Mecklenburg, 
Oldenburg, Braunschweig, Altenburg, den Hansastädten sog. Staats¬ 
gerichte, denen die Entscheidung in Verfassungsstreitigkeiten zusteht.
	        
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