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Der „Verein,für Handlungskommis 1858“. Sitz Hamburg. Sein
Zweck ist die Hebung des deutschen Handlungsgehilfenstandes, sowie Förde¬
rung des gesamten Handelsstandes. Vereinszeitschrift: „Der Handelsstand“.
Die Mitgliederzahl beträgt zurzeit gegen 100 000 Mitglieder.
Der „Verband deutscher Handlungsgehilfen“ (Leipziger Ver¬
band) bezweckt die Förderung der sittlichen und sozialen Aufgaben des Kauf¬
mannsstandes, insbesondere Vertretung der Interessen der Handlungsgehilfen
in sozial-politischer Beziehung. Verbandsorgan: „Verbandsblätter“, „Kauf¬
männische Reform“. Er hat gegen 40000 Mitglieder.
Der Zweck des „Vereins der deutschen Kaufleute“ ist der
Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder, sowie
der Handlungsgehilfen im allgemeinen auf gesetzlichem Wege. Vereinsorgan:
„Kaufmännische Rundschau“. Die Mitgliederzahl betrug 1907 19 933.
Der „D eutsch-nationale Handlungsgehilfenverband“
in Hamburg wurde 1893 gegründet und zählt gegen 100000 Mitglieder. Außer¬
dem sind zu nennen: „Verband reisender Kaufleute Deutsch¬
lands“, „Verband katholischer kaufmännischer Vereini¬
gungen“, „Kaufmännischer Hilfsverein in Berlin“, „Zen-
tral-Verband der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen
Deutschlands“ u. a.
Zu ihnen gehören auch die im „Deutschen Bankbeamten¬
verein“ und im „Verein der Bankbeamten Berlin“ zusammen¬
geschlossenen Bankbeamten, ebenso die Vereine der Buchhandlungs¬
gehilfen und die besonderen Organisationen der weiblichen An¬
gestellten.
Als Arbeiterorganisationen nach dem Muster der englischen
Trade unions sind zu erwähnen die von Hirsch und Duncker gegründeten
„Deutschen Ge wer к vereine“, welche am 18. Mai 1869 als „Verband
der deutschen Gewerkvereine“ mit 6 Gewerkvereinen und 2 selbständigen
Ortsvereinen ins Leben traten. Ihr Verbandsorgan ist der „Gewerkverein“.
Sie stehen auf nationalem Boden und erstreben in wirtschaftlicher Hinsicht
für den Arbeiter einen wachsenden Anteil an dem Ertrage der Arbeit und
fernerhin die soziale Hebung des Arbeiterstandes. Die Festsetzung der
Arbeitsbedingungen soll unter gleichberechtigter Mitwirkung von Arbeit¬
gebern und Arbeitnehmern erfolgen. Der geeignetste Weg hierzu sei der
Abschluß von Tarifverträgen.
Zurzeit bestehen 2147 Ortsvereine und 212 Ortsverbände sowie 9 Aus¬
breitungsverbände und Arbeitssekretariate, mit gegen 101 000 Mitgliedern. Die
Gesamteinnahmen aller Gewerkvereine in der Zeit von 1869 bis 1907 be¬
liefen sich auf rund 46 Millionen Mark. Neben dem Verbandsorgan er¬
scheinen noch 11 besondere Fachblätter.
Die sogenannten „freien Gewerkschaften“ stehen politisch der
Sozialdemokratie nahe, wenn sie auch die gewerkschaftliche (wirtschafts¬
politische, soziale) Organisation von der politischen getrennt wissen wollen.
Auf dem am 26. September 1868 von Schweitzer, dem Präsidenten
des von Lasalle gegründeten „Allgemeinen deutschen Arbeitervereins“ ein-
berufenen „Allgemeinen deutschen Arbeiterkongreß“ wurde die Begründung
allgemeiner, nach den verschiedenen Berufsarten gegliederter Gewerkschaften
beschlossen und aus den Vorständen der einzelnen Gewerkschaften ein „All¬
gemeiner deutscher Gewerkschaftsverband“ gebildet.
Das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial¬
demokratie“ vom 21. Oktober 1871 machte keinen Unterschied zwischen der
sozialdemokratischen Partei und der Gewerkschaftsbewegung, so daß sich
die meisten Gewerkschaftsverbände und Ortsvereine auflösten. Nach Auf¬
hebung des Sozialistengesetzes war man vor allem auf die Schaffung einer
einheitlichen Leitung und obersten Spitze bedacht. Im Jahre 1890 bestanden
58 Organisationen mit 301200 Mitgliedern, im Jahre 1907 61 Organisationen
mit 1865 506 Mitgliedern.