88 Die Verfassung ües Reiches usw. 
Krankenhäusern, Anlegung von Straßen, Ausführung von Be¬ 
schleusungen usw. rechtzeitig mit der Ansammlung von Zweck¬ 
vermögen beginnen, damit im Bedarfsfälle die erforderlichen 
Mittel vorhanden sind. 
Bis zur Auflösung des alten deutschen Reiches hatten die reichs¬ 
unmittelbaren Städte das Recht, Gesandte in den Regensburger 
Reichstag zu schicken. In den neuen Reichstag dagegen senden 
Städte keine Vertreter mehr, die Abgeordneten werden von der 
Gesamtheit des deutschen Volkes gewählt; nur im Bundesrate sind 
Hamburg, Lübeck und Bremen als Stadtstaaten durch je ein von 
ihnen zu bevollmächtigendes Mitglied vertreten. Die einzelstaatlichen 
Parlamente aber weisen verschiedentlich Vertreter der Städte auf; 
in den Zweikammerparlamenten spielen namentlich in der ersten 
Kammer (Herrenhaus, Reichsrat,) die Oberbürgermeister der großen 
Städte eine bedeutende Rolle. Zu den Vertretungskörpern der überge¬ 
ordneten Kommunalverbände ist den Gemeindeorganen meist ein Wahl¬ 
recht eingeräumt; denen der Landgemeinden und der nicht kreisfreien 
Städte zum Kreistage, Distriktsrat, der Bezirksversammlung, denen der 
größeren Städte, welche vielfach eigne Kreise bilden (exemte Städte), 
zum Provinziallandtag der Kreisregierung, dem Kreisausschuß. 
Zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen und zwecks Austausches 
von Erfahrungen wurden schon in den 60er Jahren Zusammenkünfte 
von Bürgermeistern und Gemeindevertretern abgehalten. Bekannt ist 
der sächsische Gemeindetag, dem Stadt- und Landgemeinden an¬ 
gehören. Zurzeit bestehen eine große Anzahl von Verbänden, deren 
Mitglieder Gemeinden eines begrenzten Gebietes sind, wie der preu¬ 
ßische, der bayerische, der hessische Städtetag, der schleswig- 
holsteinische Städteverein, der oberschwäbische Städtever¬ 
band. Daneben wirken mehrere Personenvereinigungen, die Sonder¬ 
zwecke verfolgen; die bedeutendste ist die Konferenz der Finanzdezer¬ 
nenten der Städte über 80000 Einwohner. 
Über das ganze Reich erstreckt sich der 1903 anläßlich der Dresdener 
Städteausstellung gegründete deutsche Städtetag, dem Städte 
mit mehr als 25000 Einwohnern und Städteverbände beitreten 
kennen. Zur Erleichterung des Verkehrs hat er eine Zentralstelle
	        
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