88 Die Verfassung ües Reiches usw.
Krankenhäusern, Anlegung von Straßen, Ausführung von Be¬
schleusungen usw. rechtzeitig mit der Ansammlung von Zweck¬
vermögen beginnen, damit im Bedarfsfälle die erforderlichen
Mittel vorhanden sind.
Bis zur Auflösung des alten deutschen Reiches hatten die reichs¬
unmittelbaren Städte das Recht, Gesandte in den Regensburger
Reichstag zu schicken. In den neuen Reichstag dagegen senden
Städte keine Vertreter mehr, die Abgeordneten werden von der
Gesamtheit des deutschen Volkes gewählt; nur im Bundesrate sind
Hamburg, Lübeck und Bremen als Stadtstaaten durch je ein von
ihnen zu bevollmächtigendes Mitglied vertreten. Die einzelstaatlichen
Parlamente aber weisen verschiedentlich Vertreter der Städte auf;
in den Zweikammerparlamenten spielen namentlich in der ersten
Kammer (Herrenhaus, Reichsrat,) die Oberbürgermeister der großen
Städte eine bedeutende Rolle. Zu den Vertretungskörpern der überge¬
ordneten Kommunalverbände ist den Gemeindeorganen meist ein Wahl¬
recht eingeräumt; denen der Landgemeinden und der nicht kreisfreien
Städte zum Kreistage, Distriktsrat, der Bezirksversammlung, denen der
größeren Städte, welche vielfach eigne Kreise bilden (exemte Städte),
zum Provinziallandtag der Kreisregierung, dem Kreisausschuß.
Zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen und zwecks Austausches
von Erfahrungen wurden schon in den 60er Jahren Zusammenkünfte
von Bürgermeistern und Gemeindevertretern abgehalten. Bekannt ist
der sächsische Gemeindetag, dem Stadt- und Landgemeinden an¬
gehören. Zurzeit bestehen eine große Anzahl von Verbänden, deren
Mitglieder Gemeinden eines begrenzten Gebietes sind, wie der preu¬
ßische, der bayerische, der hessische Städtetag, der schleswig-
holsteinische Städteverein, der oberschwäbische Städtever¬
band. Daneben wirken mehrere Personenvereinigungen, die Sonder¬
zwecke verfolgen; die bedeutendste ist die Konferenz der Finanzdezer¬
nenten der Städte über 80000 Einwohner.
Über das ganze Reich erstreckt sich der 1903 anläßlich der Dresdener
Städteausstellung gegründete deutsche Städtetag, dem Städte
mit mehr als 25000 Einwohnern und Städteverbände beitreten
kennen. Zur Erleichterung des Verkehrs hat er eine Zentralstelle