Full text: Besonderer Theil (2)

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Erste Abtheilung. Europa. 
§. 113. 
Die Cintheilung und die bedeutendsten Wohnorte. 
1. Götareich sGothland^. 12 Lauen oder Landshauptmannschaften. — 1. 
Göteborgs Läu o. Bohus Län fWestgothlandf Z. Uddewalla. 4,000 E. 
St. au einer Meeresbucht, vor welcher d. Insel Orust liegt. Fabr. Hafen. Wicht. 
Handel in. Banbolz rc. Kongelf. 900 E. St. a. d. Göta Elf. Im Ans. des 12. 
Jahrh. d. vornehmste St. Norwegens, zu dem sie damals gehörte, u. königl. Residenz. 
Bei der St. d. Ruinen der Feste Bohus. Marstrand. 1,500 E. St. auf einer 
Felseninsel. Den Hafen d. St. beschützt d. Fest. Karlsten >n. einem Leuchtthurm, 
t Göteborg') sGothenburgf. £2,000 E. St. a. l. User d. Göta Elf; 2 M. von 
deren Ausfl. ins Kattegat. Nach L-tockholm d. größte u. wichtigste St. Schwedens. 
Von mehreren Kanälen durchschnitten, üb. welche 21 Brücken führen. Dom v. 1802. 
3 Eit ad.; die stärkste, Nya-Elfsborg o. Neu-Elfsborg, liegt auf 2 Ins. im 
Flusse u. beschützt die Münd. d. Hafens. Zeughaus. 2 Häfen. Börse. Viele Fabr. 
Sitz d. schweb.-ostind. Kompagnie v. 1731 — 1806. Schisib. Schiffahrt. Wichtiger 
Häringsfang u. Seehandel. Ausfuhrartikel: Häringe s100,000 Tonnen jährlZ, Eisen, 
Bretter, Bohlen, Pech, Theer, etwas Taback, Bergmoos, Alaun, Kupfer rc. Jährlich 
Bauernstand. Abgesonderte Berath, n. Abstimmung der 4 Kammern. Regelm. Versamml. 
alle 3 Jahre in Stockholm. — 5. Staatsbehörden. Die oberste Behörde ist der 
Staatsrath. Er besteht aus zwei Staatsministern n. 8 StaatSräthen, von denen 
5 mit Portefeuilles bekleidet u. 3 berathend sind. Die Civilverwaltung der 24 Säuen 
o. Landeshauptmannschaften geschieht durch d. Landes hanptleu te sLandhösdingeH, 
Unter ihnen stehen die Kronvögte in d. 117 Vogteien sFögdereienj. Das höchste 
Gericht ist das Tribunal des Königs in Stockholm. Appellationsgerichte bilden 
die 3 Hosgerichte in Christiansstad für Schonen, in Jönköping für Gothland u. in 
Stockholm für Swcaland u. Norrland. — 6. Landarmee: Angeworbene Truppen 
sVärsvadef 7,692 M.; eingetheilte Truppen sJndclta, d. h. eingeübte, im Frieden als 
Landleute in allen Provinzen kolonisirte Soldatenj: 33,405 M.; die Miliz v. d. Insel 
Gottland, die aber nicht außerb. d. Ins. zu dienen braucht, 7,621 M.; Conscriptions- 
truppen sBeveringl: 95,205 M. — 7. Seemacht. 10 Linienschiffe, 8 Fregatten, 
8 Briggs u. Cvrvetteu, 6 Schooner, 8 Mörserfahrzeuge, 22 Frachtschiffe, 12 Dampf¬ 
schiffe. Die Schccrenflotte, aus 256 Kanonierschaluppen bestehend u. zur Vertheidig, 
der klippenreichen Scheerenküste bestimmt. — 8. Militärakademie zu Karlsberg b. 
Stockt). Navigationsschulen in Stockh. n.Karlskrona. Festungen: Karlsten b. Marstrand. 
Göteborg. Landskrona. Lnnd. Citad. Malmöhunö b. Malmö. Christianstad. Karlskrona. 
Kalmar. Stockholm in. den Citad. Waxholm u. Fredriksborg. Karlsborg. Karlskroua m. 
Kungsholm ist der m. Docks u. Arsenalen versehene H a u p t kri eg s ha fe n. Stationen d. 
Scheerenflotte: Göteborg; Karlskrona; Stockholm. Stückgießereien z. Slockh., 
Finspang u.Aker. Gewehrsabr. z.Eskilstunau.Norrtelge. Ankerschmie£en z.Stockt)., 
Karlskrona, Söderfors rc. — 9. 5 Ritterordens Seraphinen O.f. hohe Staatsbeamte; 
gest. 1285. Militär. Schwert O. in 4 Klassen; 1523. Nordstern O. in 2 Klassen 
f. Civilverdicnst; 1748. Wasa O. in 3 Kl. f. bürgerl. Verdienste; 1772. O. Karls XIII. 
f. ausgezeichnete Mitglieder d. Freimaurerordens; 1811. Militärehrenzeichen: Me¬ 
daille f. Tapferkeit. — 10. Wappen. Viereckiger Schild, oben mit einer königl. 
Krone; Wappenhaltcr sind zwei gekrönte Löwen; der Herzschild hat eine Garbe m. d. 
Farben der Familie Wasa n. das Wappen v. Ponte Corvo. Von den drei dasselbe 
umgebenden Feldern hat das oberste die drei schweb. Kronen, das rechte den vorweg. 
Löwen in. d. Hellebarde, das linke d. goth. Löwen m. d. drei Strömen. Unten sind 
d. schweb. Ritterketten. Um das Ganze steht des Königs Name u. das Motto des 
Königs. — 11. Landessarben: gelb u. blau. Feldzeichen: gelb. — 12. Flagge. 
Staatsflagge: blau m. gelbem rechtwinkligem Äreuz, läuft in 3 Zungen aus, deren 
obere u. untere blau, die mittlere gelb ist. Die obere u. innere, durch das gelbe Kreuz 
gebildete Abtheilung ist roth u. enthält ein weißes Kreuz in diagonaler Richtung. 
Handelsflagge: blau m. gelbem Kreuze. Die obere u. innere, durch d. gelbe Kreuz 
gebildete Abth. ist roth m. schrägliegendem weißem Kreuze. 
') Die Namen der alten Provinzen sind den Namen der jetzigen Länen, 
denen sie entsprechen, in Klammer beigesetzt. 
Die Hauptstädte der Läne, in welchen der Landeshauptmann wohnt, find 
mit einem ff bezeichnet.
	        
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