Full text: Lehrbuch der Staatskunde der vornehmsten europäischen Staaten

Gelehtte Verfassung T 
land ist der vornehmste daͤnische Geistliche In 
Schleswig und dem alten koͤnigl. Holstein ist 
ein Generalsuperintendent, und ein zweyter in 
dem ehemaligen herzoglichen Antheil. Unter 
diesen hohen Geistlichen stehen die Praͤbste, und 
unter diesen die Prediger. 
Der Koͤnig ernennt die Bischoͤfe; die 
Proͤbste werden von den Predigern ihres 
Spfengels gewaͤhlt und die Pfarren besetzen 
diejenigen die das Patronat habenn Den 
Bschoͤfen sind bey der Kirchenverbesserung ihre 
große Besitzungen g nommen; doch haben sie 
und alle daͤnische Geistlchen ein gutes Ein⸗ 
kommen. Die Verwaltung der geistlichen An⸗ 
gelegenheiten geschiehet in jedem Sprengel 
durch den Prohst, der mit seinen Predi⸗ 
gern 2 mal des Jahrs einen Convent haͤlt, 
auch die erste gerichtlichtliche Instanz uͤber 
sie hit. Wichtigere Sachen werden auf 
dem Provinzial Synodus abgethan auf 
welchem der Stiftsamtmann und der Bischof 
praͤsidiren. Das ganze Kirchenwesen ist dem 
General Kircheni spections Collegium unter⸗ 
worfen. Zu den mildthaͤtigen Stiftungen, de⸗ 
ren ungemein viele in Daͤnemark ind (S. 
Portef. 1785. Sl z310) muß man die 
verschiedenen Frauen Kloͤster rechnen. Holo 
—Qe 
Vier⸗
	        
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