Full text: Lehr- und Lesebuch für ländliche Fortbildungsschulen

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haus ausgeübt. In dem Herrenhaus haben Königliche Prinzen, Fürsten, 
reiche Grundbesitzer, Vertreter großer Städte und Universitäten Sitz und 
Stimme. Sie werden vom Könige auf Lebenszeit ernannt. Die Mitglieder 
des Abgeordnetenhauses wählt das Volk. Die Wahlbezirke werden durch 
das Gesetz festgestellt.. Jeder Preuße, der in der Gemeinde, in welcher 
er seinen Wohnsitz hat, die Befähigung zu den Gemeindewahlen besitzt, ist 
nach zurückgelegtem 25. Lebensjahre stimmberechtigter Urwähler. Auf jede 
Vollzahl von 250 Seelen der Bevölkerung wird ein Wahlmann gewählt. 
Sämtliche Wahlmänner eines Bezirks wählen den Abgeordneten, die Ur— 
wähler werden nach den von ihnen zu zahlenden direkten Staatssteuern in 
drei Abteilungen geteilt und zwar derart, daß auf jede Abteilung ein Drittel 
der Gesamtsumme der Steuerbeträge aller Urwähler fällt. Die 3. Ab— 
teilung besteht aus den am niedrigsten besteuerten Urwählern. Jede Ab— 
teilung wählt besonders und zwar ein Drittel der zu wählenden Wahl— 
männer. Die Abstimmung geschieht nicht durch Stimmzettel wie bei der 
Reichstagswahl, sondern durch öffentliche Namensnennung. Zum Abge— 
ordneten ist jeder Preuße wählbar, der das 30. Lebensjahr zurückgelegt, 
sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet und bereits ein Jahr 
dem preußischen Staatsverbande angehört hat. Die Wahlen zum Abge— 
ordnetenhause geschehen alle 5 Jahre. Die Mitglieder erhalten aus der 
Staatskasse Reisekosten und Tagegelder. Alle von beiden Häusern be— 
schlossenen Gesetze bedürfen der Genehmigung des Königs. Die ausübende 
Gewalt steht dem Könige allein zu. 
Jedes Vergehen gegen seine Person wird als Majestätsbeleidigung 
oder als Majestätsverbrechen bestraft. 
Der König verkündigt die Gesetze und erläßt zu deren Ausführung die 
nötigen Anordnungen. Den Staat regiert er durch die von ihm ernannten 
Minister. 
Die gesamte Staatsverwaltung, welche zur Ausführung der Gesetze not— 
wendig wird, ist in eine Anzahl von Gruppen eingeteilt, an deren Spitze 
je ein Minister gestellt ist. Dieser leitet dann mit Hülfe vieler ihm unter— 
geordneten Personen die Geschäfte der betreffenden Arbeitsgruppe, so daß 
alles in bester Ordnung bleibt. 
Die einzelnen Ministerien sind folgende: 
4. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, 
des Krieges, 
der Justiz, 
der Landwirtschaft, 
der öffentlichen Arbeiten, 
für Handel und Gewerbe, 
der geistlichen, Unterrichts— 
heiten (Kultus), 
des Innern, 
der Finanzen. 
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Was leistet der Staat? 
Der Staat fördert die einzelnen Bedürfnisse seiner Bewohner, indem 
er für deren Landesschutz, Rechtsschutz, Wohlstand, Gesundheit, Schule und
	        
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