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Zu den Handelsverträgen. 
wie für die heimische Viehzucht unerläßlich. Denn der Getreidebau 
bildet auch heute die hauptsächlichste Grundlage des landwirtschaft— 
lichen Betriebes in Deutschland und wird es bei unserer Boden— 
beschaffenheit und unseren klimatischen Verhältnissen voraussichtlich 
in absehbarer Zeit bleiben. Mehr als die Hälfte der deutschen Acker— 
baufläche wird mit Getreide bestellt. Bei einem so umfaͤngreichen 
Anbau der Getreidefrüchte ist die Höhe des Getreidepreises für die 
Landwirtschaft von größter Bedeutung. Nun zeigen aber die Ge— 
treidepreise seit den letzten 26 Jahren, wenn auch unter erheblichen 
Schwankungen, eine fallende Bewegung. Bei dem waͤchsenden 
Wettbewerb des billiger produzierenden Auslandes, bei der Ver— 
besserung der Verkehrsmittel, bei der Billigkeit der Bahn- und 
Seefahrten findet diese sinkende Bewegung ihre natürliche Er— 
klärung. Doch durfte mit der Erhöhung der landwirtschaftlichen 
Zölle nur so weit gegangen werden, als dabei eine Schädigung 
anderer Bevölkerungskreise nicht zu besorgen war. Trotz der Zu— 
geständnisse, die wir haben machen müssen, unterliegt es doch nicht 
dem geringsten Zweifel, daß die neuen Handelsverträge einen land— 
wirtschaftlichen Charakter tragen. Sie bringen unsrer Landwirtschaft 
eine erhebliche Verbesserung ihrer Gesamtverhältnisse, verglichen mit 
dem bisherigen Gesamtzustand, eine Erhöhung des Schutzes für die 
landwirtschaftlichen Erzeugnisse in ihren Hauptzweigen. Mit dieser 
Absicht sind wir in die Handelsvertragsverhandlungen eingetreten, 
auf dieser Grundlage haben wir auch die Verhandlungen geführt. 
Wir durften aber dabei nicht die Möglichkeit aus dem Auge lassen, 
auch die Vorteile unserer Industrie und des Handels entsprechend 
wahrzunehmen. 
5. Auf den Abschluß von langfristigen Handelsverträgen mit 
gebundenen Tarifen legten die verbündeten Regierungen den höch— 
sten Wert. Sie wollten dadurch unserem wirtschaftlichen Leben Sicher— 
heit und Stetigkeit erhalten, unsere Ausfuhrindustrie vor Über— 
raschungen infolge etwaiger Willkür in der Zollgesetzgebung anderer 
Länder bewahren und es ihr ermöglichen, sich auf längere Zeit ein— 
zurichten und ihren Abschlüssen eine sichere Grundlage zu geben. 
Dadurch wird auch der Landwirtschaft wohl am besten gedient. 
Durch die Vereinbarung einer zwölfjährigen Dauer für die Handels— 
verträge ist diejenige Stetigkeit in dem wirtschaftlichen Güteraus— 
tausch geschaffen worden, welcher für unsere Industrie geradezu eine 
Lebensfrage ist. 
6. Ich habe im vergangenen Juli im Herrenhause gesagt, daß 
die beiden Leuchttürme, durch die wir das Schiff unserer Handels- 
verträge steuern müßten, die wären: Schutz für unsere bedrängte, 
für unsere notleidende Landwirtschaft und Freiheit für die Aus— 
fuhr unserer Industrieerzeugnisse. Die Fahrstraße, die zwischen 
diesen beiden Leuchttürmen durchführt, enthält mehr Sandbänke und 
mehr Klippen, als manche es sich träumen lassen. Wir waren bemüht,
	        
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