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haus ausgeübt. In dem Herrenhaus haben Königliche Prinzen, Fürsten,
reiche Grundbesitzer, Vertreter großer Städte und Universitäten Sitz und
Stimme. Sie werden vom Könige auf Lebenszeit ernannt. Die Mitglieder
des Abgeordnetenhauses wählt das Volk. Die Wahlbezirke werden durch
das Gesetz festgestellt.. Jeder Preuße, der in der Gemeinde, in welcher
er seinen Wohnsitz hat, die Befähigung zu den Gemeindewahlen besitzt, ist
nach zurückgelegtem 25. Lebensjahre stimmberechtigter Urwähler. Auf jede
Vollzahl von 250 Seelen der Bevölkerung wird ein Wahlmann gewählt.
Sämtliche Wahlmänner eines Bezirks wählen den Abgeordneten, die Ur—
wähler werden nach den von ihnen zu zahlenden direkten Staatssteuern in
drei Abteilungen geteilt und zwar derart, daß auf jede Abteilung ein Drittel
der Gesamtsumme der Steuerbeträge aller Urwähler fällt. Die 3. Ab—
teilung besteht aus den am niedrigsten besteuerten Urwählern. Jede Ab—
teilung wählt besonders und zwar ein Drittel der zu wählenden Wahl—
männer. Die Abstimmung geschieht nicht durch Stimmzettel wie bei der
Reichstagswahl, sondern durch öffentliche Namensnennung. Zum Abge—
ordneten ist jeder Preuße wählbar, der das 30. Lebensjahr zurückgelegt,
sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet und bereits ein Jahr
dem preußischen Staatsverbande angehört hat. Die Wahlen zum Abge—
ordnetenhause geschehen alle 5 Jahre. Die Mitglieder erhalten aus der
Staatskasse Reisekosten und Tagegelder. Alle von beiden Häusern be—
schlossenen Gesetze bedürfen der Genehmigung des Königs. Die ausübende
Gewalt steht dem Könige allein zu.
Jedes Vergehen gegen seine Person wird als Majestätsbeleidigung
oder als Majestätsverbrechen bestraft.
Der König verkündigt die Gesetze und erläßt zu deren Ausführung die
nötigen Anordnungen. Den Staat regiert er durch die von ihm ernannten
Minister.
Die gesamte Staatsverwaltung, welche zur Ausführung der Gesetze not—
wendig wird, ist in eine Anzahl von Gruppen eingeteilt, an deren Spitze
je ein Minister gestellt ist. Dieser leitet dann mit Hülfe vieler ihm unter—
geordneten Personen die Geschäfte der betreffenden Arbeitsgruppe, so daß
alles in bester Ordnung bleibt.
Die einzelnen Ministerien sind folgende:
4. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten,
des Krieges,
der Justiz,
der Landwirtschaft,
der öffentlichen Arbeiten,
für Handel und Gewerbe,
der geistlichen, Unterrichts—
heiten (Kultus),
des Innern,
der Finanzen.
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Was leistet der Staat?
Der Staat fördert die einzelnen Bedürfnisse seiner Bewohner, indem
er für deren Landesschutz, Rechtsschutz, Wohlstand, Gesundheit, Schule und