Full text: Lesebuch für die mittlere und obere Stufe (Teil 3, [Schülerband])

60. Des deutschen Reiches Verfassung. 
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sort die höchste Tapferkeit bewiesen. Darum wurden die heimkehrenden 
Truppen überall im deutschen Vaterlande mit dem innigsten Danke und 
der höchsten Begeisterung empfangen. 
Se. Majestat der Kaiser und König hielt in seiner Residenz am 
16. Juni I81 inen feierlichen, mit Dankgottesdienst und Enthüllung 
des Denkmals vom Könige Friedrich Wilhelm III. verbundenen Sieges— 
bei welchem Truppenteile aller deutschen Armeecorps zugegen 
en. 
Die entlassenen Krieger kehrten nun wieder zu den friedlichen 
Beschäftigungen in ihre Heimat zurück. Der Kaiser aber und der 
deutsche Reichstag blieben bemüht, die Einigkeit der verschiedenen Stämme 
und Staaten in dem neuen Buͤnde zu befestigen und dem Reiche einen 
dauernden Frieden zu sichern. 
60. Des deutschen Reiches Verfassung. 
1. Der Koönig von Preußen ist deutscher Erb-Kaiser. Seine 
Residenz ist Berlin. Er ist der Kriegsherr und oberste Führer aller 
deutschen Armeeen. Die Gesetze werden von dem Bundesrate und dem 
Reichstage beraten und festgestellt, vom Kaiser jedoch verkündigt, wenn 
er sie bestätigt. Der Bundesrat besteht aus den Abgesandten der 
deusschen Regierungen. Die Mitglieder des Reichstags aber wählt das 
Volk. An der Spite des Bundesrates steht der Bundeskanzler. Fürst 
Bismarck, der erste Bundeskanzler, hat sich um das Reich große 
Verdienste erworben. 
2 Das Reich hat eine gemeinsame Kriegsmacht, welche unter 
dem Kaiser steht. Sie zerfällt in das Landheer und in die Seemacht 
Kriegsmarine). Die Häfen von Kiel und der Jadebusen Wilhelms— 
haven) sind Bundeskriegshäfen. Unter dem Schutze des Reiches stehen 
alle deutschen Handelsschiffe. Man erkennt sie an der gemeinsamen 
Flagge; ihre Farben sind schwarz-weiß-rot. 
Jeder wehrfähige Deutsche ist auch wehrpflichtig. Das Landheer 
umfaht 18 Armee-Corps. Jedes Armee-Corps besteht aus Infanterie, 
havallerie, Artillerie, Pionieren und Train (Träng) Kolonnen. Auch 
sind besondere Abteilungen zum Krankendienste, sowie für Eisenbahn— 
und Telegraphen-Verwaltung bestimmt. Zur Kavallerie gehört die 
leichte Reiterei (Husaren und Dragoner) und die schwere Reiterei 
Ulanen, die mit Lanzen bewaffnet sind, und Kürassiere, welche Harnische 
und Stahlhelme tragen). Die Artillerie zerfällt in Festungs⸗ und Feld⸗ 
Abteilungen. Bei lehteren giebt es auch Batterien, deren Mannschaften 
beritten sind. Die Pioniere haben Brücken zu bauen, Minen zu 
draben und Schanzen herzustellen. Die Train-Kolonnen versorgen die 
Truppen mit Proviant und Munition. 
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