Full text: Mittelalter (Teil 2, [Schülerband])

III. Karls des Großen Universalmonarchie 
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wisse Hoheitsrechte in bestimmten Gebieten erlangt und so den 
Grund zum späteren Kirchenstaate gelegt. 
Karl der Große (768—814) : Pippin teilte vor seinem Tode 
(768) das Reich unter seine Söhne Karl und Karlmann. Da 
Karlmann schon nach drei Jahren starb, konnte sich Karl mit 
Übergehung der unmündigen Söhne seines verstorbenen Bruders 
zum Alleinherrscher aufschwingen (771). Seinem Vater 
Pippin verdankte er die erbliche Königswürde, von ihm über- 
nahm er ein nach außen angesehenes, im Innern gefestigtes Reich, 
dessen. romanisch-germanische Bevölkerung bereits ganz im 
Banne christlicher Kultur stand. Auch der für die Zukunft be- 
deutsame Bund des fränkischen Königtums mit dem Papsttum 
war von Pippin in die Wege geleitet, ein Bund, der aber erst 
dann wirklich bedeutungsvoll werden konnte, wenn einmal die 
Macht der Langobarden ganz gebrochen war. Auch standen 
von den festländischen Westgermanen immer noch die nord- 
deutschen Sachsen ganz außerhalb des fränkisch-christlichen 
Kulturkreises, An der KElbe-Saale-Linie drohte das sich mächtig 
ausbreitende S1a wentum den Weg nach Osten zu versperren. 
Die einst zum römischen Kulturkreis gehörigen Donauländer 
waren der Barbarei asiatischer Horden (Avaren seit 568) zum 
Opfer gefallen. Karl erkannte alle diese ihm von seiner Zeit ge- 
stellten Aufgaben mit scharfem Blicke. Indem er sie voll Tat- 
kraft durchführte und das gesamte christliche Abendland zu einer 
gewaltigen Monarchie zusammenfaßte — was nach der Auf- 
fassung jener Zeit nichts Geringeres als eine Wiederher- 
stellung des Weströmischen Kaiserreiches 
bedeutete — legte er die geschichtliche Entwicklung des Abend- 
landes für viele Jahrhunderte fest und verdient darum mit vollem 
Rechte den Beinamen „der Große“ 
Unterwerfung der Sachsen (772—804) : Die Sachsen hatten 
das nordwestliche Deutschland zwischen Rhein und Elbe inne 
und zerfielen in die Gruppen der Westfalen, Engern 
(beiderseits der mittleren Weser), Ostfalen und Nord- 
albinger (nördl. der untersten Elbe). Das Volk lebte noch 
in altgermanischer Freiheit, ohne staatlichen Verband, treu fest- 
haltend an dem heidnischen Glauben der Väter. Den vier Stam- 
mesgruppen stand nur in Kriegszeiten je ein Herzog vor. Die
	        
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