Vorwort.
Eine Verfügung des Königl. Prenß. Ministeriums der geist¬
lichen 2C. Angelegenheiten vom 28. April 1857 bestimmt, daß der
Unterricht in der Geschichte und Geographie sich in allen Klassen der
Gymnasien an ein Lehrbuch oder Tabelle» anschließen soll?) Die
erläuternden Bemerkungen zu derUnterrichts-und Prüfungs-Ordnung
der Real- und der höheren Bürgerschulen vom 6. Okt. 1859 nehmen
auf vorstehende Verfügung Bezug und machen sie auch für die Real-
und höheren Bürgerschulen geltend?) Darin sind auch wohl alle
Lehrer der Geschichte einig, daß die Schüler irgend ein Hilfsmittel in
den Händen haben müssen; ob aber ein Lehrbuch oder Tabellen,
darüber gehen die Ansichten auseinander. Für Tabellen spricht be¬
sonders der Umstand, daß das chronologische Material durch eine
tabellarische Übersicht sich am besten dem Gedächtnisse einprägt; für
ein Lehrbuch, daß der Schüler auch stets den geschichtlichen und sach¬
lichen Zusammenhang der Thatsachen vor Augen habe. Neuerdiugs
hat man daher gewiß sehr zweckmäßig versucht, die Form der Tabellen
mit der eines geschichtlichen Handbuches zu verbinden, so namentlich
Plötz in seinem „Auszug aus der alten, mittleren und neueren Ge¬
schichte" und Stein in seinen „Geschichts-Tabellen in übersichtlicher
Anordnung für die mittleren und oberen Klassen höherer Schulen."
Allein Plötz hat sein Buch bloß für die obern Klassen gearbeitet; für
die untern Klassen hat er nur eine kurze chronologische Zusammen¬
stellung unter dein Titel Hauptdaten der allgemeinen Welt¬
geschichte herausgegeben. Stein hat zwar sein Buch für die mitt¬
leren nnd oberen Klassen bestimmt, und das, was in den oberen
Klassen gelernt werden soll, durch kleineren Druck bemerkbar gemacht;
1) Wiese, Verordnungen und Gesetze I, S. 108.
2) Wiese, a. a. D. I, S. 117.