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in die Reihe der Reichsfürsten; sie leisteten nicht mehr dem Her-
zöge von Sachsen, sondern unmittelbar dem Kaiser Heeresfolge*).
Albrecht der Bär machte von seiner Mark aus siegreiche Züge
in das Slavenland. Er griff die Priegnitz an und eroberte sie
im Winter des Jahres 1136. Er lebte mit dem zum Christentum
übergetretenen Fürsten des Havellandes Prebislav (fllöO) und
seiner Gemahlin Petrussa in inniger Freundschaft; dies Verhältnis
brachte ihm das Havelland ein. Sie waren kinderlos und
setzten ihn als Erben ihres Landes ein; 1150 kam er in den
Besitz. Er machte Brandenburg zum Mittelpunkte seines Ge-
bietes und nannte sich Markgraf von Brandenburg. Die
nordsächsische Mark wurde nun Altmark genannt. Albrecht
befestigte im Lande der Wenden deutsche Herrschaft und christliche
Kultur. Die von Otto I. gegründeten, später wieder aufgelösten
Bistümer Brandenburg und Havelberg erstanden wieder. Da
die slavische Bevölkerung sehr zusammengeschmolzen war, so schickte
er, wie uns Helmold in seiner schon genannten Geschichte der Slaven
erzählt, nach Utrecht und in die Rheingegenden, ferner an die
Holländer, Flandrer, Seeländer und zog von dort gar viele An-
siebter herbei, die er in den Städten und Flecken der Slaven
wohnen ließ. Sie richteten sich nach deutscher Weise ein und ver-
standen es, den Ackerbau in dem sandigen Boden zu verbessern und
ergiebiger zu machen; sie brachten den Backsteinbau und auch neue
Gewächse mit, den Krapp, den Hopsen, vom Rhein die Weinrebe
und andere Pflanzen. Welche Bedeutung die Zeitgenossen Albrecht
dem Bär beilegten, dafür zeugt ein altes Volkslied, das ihn mit
Friedrich Rotbart (Barbarossa) und Heinrich dem Löwen in eine
Reihe stellt': Hinrik der Leuw und Albrecht der Bar — Dartho
Frederik mit dem roden Har — dat waren dree Heeren — de künden
de Welt verkehren.
Seine Nachfolger setzten sein Werk fort:
Otto I. 1170—1184, sein Sohn, gründete nicht weit von
seinem Fürstensitze Brandenburg das Cisterzieuserkloster L e h n i n,
das Erbbegräbnis der askanischen Markgrafen. Die pommerschen
*) Siehe die Anmerkung auf S. 7.