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wies er darauf hin. daß die Schule durch Pflege der Gottesfurcht
und Liebe zum Vaterlande die Grundlage für eine gesunde Auf-
fassung der staatlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse zu legen
habe, um so der Ausbreitung sozialistischer und kommunistischer
Ideen entgegenzuwirken. Infolge dieser kaiserlichen Kundgebung
wurde der Geschichtsunterricht in allen Schulen erweitert und
ausgestaltet.
Vor der im Jahre 1890 einberufenen Unterrichtskonferenz
betonte der Kaiser vor allem die Notwendigkeit der Charakterbildung,
der Erziehung auf nationaler Grundlage, der stärkeren Berücksichti¬
gung der praktischen Seite des Unterrichts und empfahl die größere
Beachtung der Leibesübungen. Die vom Kaiser angebahnte Schul-
reform führte dahin, daß den Schülern der neunklassigen realistischen
Lehranstalten dieselben Berechtigungen für das Universitätsstudium
zuerkannt wurden wie den Schülern der humanistischen Gymnasien.
Den technischen Hochschulen verlieh der Kaiser das Recht, die
Doktorwürde zu erteilen. Im Jahre 1908 wurde in Preußen das
höhere Mädchenschulwesen neu geregelt. Es schließen sich
jetzt an die 10klassige höhere Mädchenschule (Lyzeum) an
1. die Studienanstalten, die für das akademische Studium
vorbereiten. 2. die Frauenschule für Mädchen, die ihre Bildung
erweitern wollen, ohne einem bestimmten Berufe zuzustreben. 3. das
höhere Lehrerinnenseminar (Ober-Lyzeum) zur Ausbildung
von Lehrerinnen für höhere Mädchenschulen.
Die wirtschaftliche Lage der preußischen Volksschullehrer wurde
unter Wilhelm II. durch das Lehrerbesoldungsgesetz und
das Gesetz über die Versorgung der Lehrerwitwen und
-waisen verbessert. Die Seminarabiturienten erhielten 1895 die
Berechtigung zum einjährigfreiwilligen Dienst; die Be-
stimmungen hierüber traten am 1. Januar 1900 in Kraft. Durch
den Lehrplan vom 1. Juli 1901 wurden die Lehrziele der
Präparandenanstalten und Seminare bedeutend erhöht und die
Prüfungen der Volksschullehrer entsprechend umgestaltet.
8. Die innerpolitischen Verhältnisse des Deutschen Reiches und
Preußens unter Wilhelm II. In den ersten Regieruugsjahren
Kaiser Wilhelms II. leitete Fürst Bismarck die Staatsgeschäfte. Er
trat im März 1890 in den Ruhestand und lebte seitdem in Fried-
richsruh, wo er am 30 Juli 1898 starb. Bismarcks Nachfolger
im Reichskanzleramte wurde General £<o, voa Taprioi. Unter ihm
gelangten die Handelsverträge mit Österreich-Ungarn. Italien
und Rußland zum Abschluß. Als er im Oktober 1894 seinen
Abschied nahm, ernannte der Kaiser den Statthalter der Reichslande,
den Fürsten dModroig ZU Kok»«akoke>sektilkillg»sürst, zum Reichskanzler