Friedrich I. wird erblicher Markgraf und Kurfürst von Brandenburg, 30. April 1415. 35
und Königin zu Ungarn :c. . . Unserer lieben Gemahlin, von dem ehr-
würdigen Johannes. Erzbischof zu Gran . . des Heiligen Römischen
Stuhles Legaten, Unserem Kanzler im Heiligen Römischen Reiche, und Eber-
Harb, Bischof zu Agram, Unserem obersten Kanzler im Königreiche Ungarn,
begehrt, daß sie, jedes einzeln, ihr eigenes Jnsiegel zu Unserem vorgenannten
Jnsiegel an diesen Brief hängten — was Wir Barbara und auch Johann
und Eberhard hiermit bekennen, und Wir haben darum Unsere Jnsiegel mit
rechtem Wissen an diesen Brief gehängt. Gegeben zu Ofen, nach Christi
Geburt 1400 Jahr, und danach im 11. Jahr, am nächsten Mittwoch nach
St. Ulrichstag, Unserer Reiche, des Ungarischen ... im 23. und des
Römischen im ersten Jahre.
16. Friedrich I. wird erblicher Markgraf und Kurfürst
von Brandenburg. 30. April 1415.
Riedel, Codex diplomaticus Brandenburgensis. 2. Teil. 3. Bd. S. 227.
a) Sigismund überläßt Frielick die Mark.
Einleitend setzt Sigismund auseinander, warum er vor einiger Zeit Friedrich zum
Hauptmann und obersten Verweser der Mark ernannt habe, und fährt dann fort:
Da sich nun Unsere Sorge und Arbeit wegen der heiligen Kirche,
des Heiligen Römischen Reiches und des allgemeinen Wohles also vermehrt
haben, daß Wir Uns nicht vermessen mögen, selbst in die vorgenannte
Mark zu ziehen und ihr vorzustehen; und da Wir (ferner) dem Reiche zu
Ehren besonders geneigt sind und wollen, daß, weil Wir Römischer König
sind und die Kur der genannten Mark gehabt haben, die Zahl der Kur-
sürsten nicht gemindert, sondern ganz wieder vollständig gemacht werde,
und daß darum auch der genannten Mark Würbe in der Kur und in dem
Erzkämmereramte nicht veralte noch unterbrückt werbe; unb ba nun lanb-
kunbig ist, wie mit Hilfe des allmächtigen Gottes der erwähnte Friedrich
durch seine Vernunft und mit seiner Macht. Arbeit und Wagnis und auch
mit großen Ausgaben und Kosten, welche er dabei von eigenem Gelbe bestritten
hat, die genannte Mark in einen solch redlichen, merklichen und guten Frieden.
Ordnung und Wesen gebracht und versetzt. Räuberei und andere Untaten
darin gezügelt und ausgerottet hat, so daß Wir und auch alle Einwohner der
genannten Mark, wie Wir des wohl unterrichtet sind, durch ihn sehr befriedigt
sind; und da es Uns billig zu sein scheint, ihm für solche Arbeit zu danken
und Auslagen und Kosten zu erstatten; endlich in Erwägung seiner willigen,
nützlichen und getreuen Dienste, die er Uns lange Zeit eisrig und unverdrossen
geleistet hat, täglich erweist und in Zukunft erweisen soll und mag, unb
inbem Wir enblich ber genannten Mark unb ihrer Einwohner Frieben.
Gebeihen unb Besserung, welche sie in ber Zeit seiner Hauptmannschaft
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