Full text: Geschichte der Neuzeit seit 1648 (Teil 3)

Anhang. 
I. Das Wichtigste aus der Mrgerkunde. 
Einleitung. 
§ 1. Allgemeines über Entstehung und Einrichtung des Staates. 
Der Trieb zur Geselligkeit ist dem Menschen angeboren. Die älteste, 
natürlichste Vereinigung der Menschen ist die Familie, deren Haupt und 
ursprünglich unumschränkter Gebieter der Hausvater. Aus der Vergrößerung 
und der Spaltung der Familie erwuchs die Sippe, das Geschlecht, das 
sich meistens unter die Leitung eines Patriarchen, Ältesten oder Häupt- 
lings stellte. Um sich besser schützen oder ihre Nahrung leichter erwerben zu 
können, vereinigten sich die Geschlechter oft zu Stämmen oder Horden. 
Die älteste Beschäftigung der Menschen beschränkte sich auf die 
Beschaffung der Nahrung, Kleidung und Wohnung; sie waren Jäger, 
Fischer und Hirten (Nomaden); erst der Ackerbau machte sie seßhaft. Es 
entstanden Dörfer und Städte, aus der Horde wurde ein Volk, das von 
einem Oberhaupte nach bestimmten, für alle gültigen, anfänglich unge- 
fchriebenen Gesetzen geleitet wurde: es bildete sich der Staat. Das 
Sondereigentum bestand ursprünglich nur in beweglichen Gütern (Kleidung, 
Geräten, Vieh), Grund und Boden war noch gemeinsamer Besitz, dessen 
Benutzung wechselte; erst später entwickelte sich auch das Sondereigentum 
an unbeweglichem Gut. Aus dem Zusammenleben in größeren Gemein- 
schasten (Städten) erwuchs das Gewerbe: der Einzelne stellte sich die 
Kleidungsstücke, Geräte n. s. w. nicht alle selber her, sondern beschränkte sich 
auf einige (Arbeitsteilung). Es entstanden Produzenten, die für andere 
— ihre Abnehmer oder Konsumenten, d. i. Verbraucher — Waren 
herstellten. Der Konsument gab als Entschädigung ursprünglich eine 
andere, gleichwertige Ware: es entwickelte sich der Tauschverkehr. Das 
bequemste Tauschmittel sind die Edelmetalle, die anfänglich dargewogen, 
später zu Münzen von bestimmtem Werte ausgeprägt wurden: es ent- 
wickelte sich der Handel, an die Stelle der Naturalwirtschaft trat 
die Geldwirtschaft. 
Die älteste Staats form ist die aus dem Familienleben erwachsene 
Monarchie, d. i. Einherrschaft: an der Spitze des Staates steht
	        
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