Full text: Bilder aus der Geschichte der Provinz Westfalen

III. Westfalen unter sächsischen Herzögen. 67 
bar feit zu erwerben und wählten den Richter aus der Mitte der 
Ratsglieder. Die Beisitzer waren die Schöffen oder Ratsmänner. 
Zunächst war der Richter des Stadtgerichts auch der Vorsteher der 
städtischen Verwaltung. In den rein städtischen Angelegenheiten 
aber berieten die Ratsmänner, die von der Bürgerschaft gewählt 
wurden, wohl ohne ihn; dann wurde der tüchtigste und einflußreichste 
Ratsmann der Sprecher bei den Verhandlungen und auch wohl aus 
der Mitte des Magistrats mit ihrer Leitung beauftragt. In streitigen 
Fällen galt die ältere Stadt, von der das Stadtrecht übernommen 
war, als Oberhof für Rechtsprechung. In Westfalen waren solche Ober¬ 
höfe namentlich die Reichsstadt Dortmund und das cölnische Soest. 
Altes Rathaus von Herford (1878 abgebrochen). Nach einer alten Photographie. (Aus Ludorffs 
Bau- und Kunstdenkmälern von Westfalen. Band: Kreis Herford.) 
d. Stadtbewohner. Die Hauptbeschäftigung der Bürger war 
ursprünglich Ackerbau und Viehzucht; das Vieh wurde auf die 
gemeinsame Weide getrieben. Später wurde diese unter die Bürger 
geteilt und die Felderwirtschaft verschwand immer mehr, je mehr sich 
Handwerk und Handel entwickelten. Vor den Toren entstanden 
Garten, wo vorher Felder gewesen waren. Die Stadt wurde immer 
mehr der Sitz des Gewerbes und des Handels, die Landwirtschaft 
zog sich auf die Dörfer zurück. Doch vollzog sich der Übergang meist 
sehr langsam. Auf dem Markte schlugen die Verkäufer gegen eine 
Abgabe ihre Stände auf. Da man in den kleinen und engen Privat¬ 
häusern keine großen Schaufenster für die Auslage der Waren an¬ 
bringen konnte, so entstanden bald verdeckte Kauf- oder Gilden¬ 
hallen, ober man baute offene, überwölbte Hallen, die sich oft, wie 
in Munster, ganze Straßen entlang zogen. In anberen Städten, 
wie in Dortmund, Soest unb Brilon, würben sie an bett Rathäusern 
ober anderen öffentlichen Gebäuden angebracht. 
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