Full text: Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte

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Geistlicher von der alten Kirche zum protestantischen Bekenntnisse 
über, so verliert er seine Ämter, Würden und Pfründen. Den 
letzten Punkt nannte man den geistlichen Vorbehalt. So weit 
in dem Augsburger Religioussrieden von Protestanten die Rede 
ist, sind darunter nur die Anhänger der Augsburger Konfession 
verstanden. 
Das Konzil von Trient dauerte bis 1563. Es ordnete viele 
Verbesserungen des katholischen Kirchenwesens an; die Glaubens¬ 
lehren wurden festgestellt, zahlreiche Mittel und Einrichtungen 
getroffen, um die Mißstände zu beseitigen, die sich im Lause 
der Zeit in die Kirche eingeschlichen hatten. 
Im Jahre 1556 legte Karl V. die deutsche Königskrone 
nieder uud zog sich nach Spanien in das Kloster St. Just zurück.*) 
Die Länder der spanischen Monarchie nebst den Niederlanden 
und Burgund übergab er seinem Sohne Philipp. Sein Nach¬ 
folger in Deutschland war sein Bruder Ferdinand I. 
XIX. Der dreißigjährige Krieg. 
1. Allgemeine Übersicht. 
Ursachen. Ungeachtet des Augsburger Friedensschlusses von 
1555 war in den nächsten sechzig Jahren doch kein rechter Friede 
zwischen den katholischen und protestantischen**) Reichsständen. 
Dies rührte von dem gegenseitigen Mißtrauen her. Die katho¬ 
lischen Fürsten und Prälaten waren in Sorge, daß die Prote¬ 
stanten noch mehr Rechte gewinnen möchten; die protestantischen 
Fürsten und Reichsstädte fürchteten, das Gewonnene könnte ihnen 
wieder entrissen werden. Auch unter den protestantischen Ständen 
fehlte die Einigkeit. In den Zeiten Luthers hatten in Zürich 
Ulrich Zwingli, in Gens Johannes Calvin eine Veränderung des 
Kirchenwesens durchgeführt, die vom größten Teile der Schweiz 
angenommen wordeu war. Das Bekenntnis der Schweizer wurde 
das reformierte genannt und stimmte in vielen Punkten mit 
der Augsburger Konfession überein, in andern war es von der¬ 
selben sehr verschieden. Einige Jahre nach dem Augsburger Re¬ 
ligionsfrieden gingen der Kurfürst von der Pfalz, der Landgras 
von Hessen-Kassel und andere Reichsstände vom Augsburger 
*) Vergl. im Anhang das Gedicht: Der Pilgrim von St. Just. 
**) Sofern im 30jährigen Kriege von Katholiken und Protestanten 
die Rede ist, sind immer nur die Reichsstände — Fürsten, Prälaten 
Reichsstädte — gemeint. Die große Masse, das Volk, kommt kaum in 
Betracht; denn durch den Augsburger Religionsfrieden war nur den 
Reichsstänben die Religionsfreiheit gesichert; hinsichtlich der Untertanen 
bildete sich die Ansicht, daß sie dem Religionsbekenntnisse zn folgen hätten, 
das ihre Obrigkeit ihnen vorschrieb. 
B erger-Slehle, Erzählungen aus der Weltgeschichte. g
	        
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