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B. Kämpfe Deutschlands mit Frankreich.
Emporsteigen Preufsens an die Spitze von Deutschland unter
Verdrängung Österreichs.
I. Übergewicht und Sturz Frankreichs sowie des mit ihm
verbündeten Schwedens; Begründung des bran de n-
burgisch-preufsischen Staates; Emporkommen Rufs¬
lands. — Zeitalter Ludwigs XIV.: Höhepunkt der
unumschränkten Autokratie.
1648—1700 a) Frankreich auf dem Gipfel der Macht.
«) Französische Geschichte.
1643—1715 Ludwig XIV., Sohn Ludwigs XIII. und Annas v. Österreich,
von den Franzosen der Grofse genannt, erhebt durch drei
glückliche Raubkriege Frankreich zur ersten Macht
Europas, zerrüttet aber trotz äufseren Glanzes den Wohl¬
stand des Landes und unterliegt zuletzt in einem vierten
Kriege den gegen seine Anmafsungen vereinten germanischen
Mächten.
1643—1661 Vormundschaft der Königin-Mutter, die im Einverständnis
mit Mazarin regiert; dann, trotz Ludwigs Volljährigkeit
(1651), die Regierung Mazarins.
1648—1653 Aufstand der sog. ‘Fronde’1), hervorgerufen durch den
Widerstand des Pariser Parlaments gegen neue Steuer¬
gesetze: dem Pariser Volke, an dessen Spitze sich der
Coadjutor des Erzbischofs v. Paris, Cardinal von Retz2)
(Paul de Gondi) stellt, schliefst sich der von Richelieu
zurückgedrängte Adel an; doch vermehrt der endliche Sieg
Mazarins trotz dessen zeitweiliger Flucht aus Frankreich die
Macht der Krone.
Die Parlamente waren in Frankreich die höchsten Ge¬
richtshöfe, die von den Königen nach dem Vorbilde des
Pariser nach und nach in den mit der Krone vereinigten
Provinzen eingesetzt waren und mit dem Pariser eine
Korporation bildeten. Es gab 14 Parlamente.
Das Pariser Parlament war ursprünglich das mit den
Pairs besetzte H ofgericht, das den König stets begleitete
und später aus Mitgliedern des hohen Adels und der
Geistlichkeit sowie rechtskundigen Räten bestand. — Letztere
Stellen waren durch Kauf zu erlangen und daher im festen
Besitz bestimmter Familien.
Die Parlamente waren aber auch Verwaltungs¬
behörden, insofern sie, ein jedes für seine Provinz, die
St euergesetze, um ihnen Gültigkeit zu verleihen, in ihre
Protokolle eintragen mufsten. — Verweigerte das Parlament
von Paris, das für die ändern meist mafsgebend war, die
1648—1871
1648—1713
*) Die Bedeutung nicht sicher; meist abgeleitet von fronder, mit Steinen werfen — nach
Art der Strafsenjungen.
2) Sprich: Käh.