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B. Kämpfe Deutschlands mit Frankreich. 
Emporsteigen Preufsens an die Spitze von Deutschland unter 
Verdrängung Österreichs. 
I. Übergewicht und Sturz Frankreichs sowie des mit ihm 
verbündeten Schwedens; Begründung des bran de n- 
burgisch-preufsischen Staates; Emporkommen Rufs¬ 
lands. — Zeitalter Ludwigs XIV.: Höhepunkt der 
unumschränkten Autokratie. 
1648—1700 a) Frankreich auf dem Gipfel der Macht. 
«) Französische Geschichte. 
1643—1715 Ludwig XIV., Sohn Ludwigs XIII. und Annas v. Österreich, 
von den Franzosen der Grofse genannt, erhebt durch drei 
glückliche Raubkriege Frankreich zur ersten Macht 
Europas, zerrüttet aber trotz äufseren Glanzes den Wohl¬ 
stand des Landes und unterliegt zuletzt in einem vierten 
Kriege den gegen seine Anmafsungen vereinten germanischen 
Mächten. 
1643—1661 Vormundschaft der Königin-Mutter, die im Einverständnis 
mit Mazarin regiert; dann, trotz Ludwigs Volljährigkeit 
(1651), die Regierung Mazarins. 
1648—1653 Aufstand der sog. ‘Fronde’1), hervorgerufen durch den 
Widerstand des Pariser Parlaments gegen neue Steuer¬ 
gesetze: dem Pariser Volke, an dessen Spitze sich der 
Coadjutor des Erzbischofs v. Paris, Cardinal von Retz2) 
(Paul de Gondi) stellt, schliefst sich der von Richelieu 
zurückgedrängte Adel an; doch vermehrt der endliche Sieg 
Mazarins trotz dessen zeitweiliger Flucht aus Frankreich die 
Macht der Krone. 
Die Parlamente waren in Frankreich die höchsten Ge¬ 
richtshöfe, die von den Königen nach dem Vorbilde des 
Pariser nach und nach in den mit der Krone vereinigten 
Provinzen eingesetzt waren und mit dem Pariser eine 
Korporation bildeten. Es gab 14 Parlamente. 
Das Pariser Parlament war ursprünglich das mit den 
Pairs besetzte H ofgericht, das den König stets begleitete 
und später aus Mitgliedern des hohen Adels und der 
Geistlichkeit sowie rechtskundigen Räten bestand. — Letztere 
Stellen waren durch Kauf zu erlangen und daher im festen 
Besitz bestimmter Familien. 
Die Parlamente waren aber auch Verwaltungs¬ 
behörden, insofern sie, ein jedes für seine Provinz, die 
St euergesetze, um ihnen Gültigkeit zu verleihen, in ihre 
Protokolle eintragen mufsten. — Verweigerte das Parlament 
von Paris, das für die ändern meist mafsgebend war, die 
1648—1871 
1648—1713 
*) Die Bedeutung nicht sicher; meist abgeleitet von fronder, mit Steinen werfen — nach 
Art der Strafsenjungen. 
2) Sprich: Käh.
	        
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