Full text: Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 (Theil 2)

46 Der Staat und die Aircbe, König und papft. 
Könige ben Eib der Treue schwören, was allein schon eine bem letztem 
mißfällige Papstwahl ausschloß. Heinrich III. setzte drei Päpste ab, 
vier ein. Die Römer selbst baten ihn wiederholt, er möge ihnen ein 
Oberhaupt geben. 
Entsprechenb bieser beherrschenben Stellung, welche bie bauschen 
Könige gegenüber bem Pabsttnm einnahmen, war auch in innern An¬ 
gelegenheiten bei’ beutschcn Kirche ber Wille bes Königs immer ber 
entscheidende, wenn auch ber Form nach aus beit bes Papstes bisweilen 
Rücksicht genommen ward. So gab Papst Johann XIII. aus Ottos I. 
Wunsch seine Genehmigung zur Erhebung bes Bistnms Magbeburg 
zum Erzbistum. Daraus wählte Ctto I. lediglich nach seinem Gnt- 
besinben einen Erzbischof, sanbte benselben aber nach Rom, um dort 
bas „Pallium," b. H. bie geistlichen Weihen, zu empfangen. Minber 
höflich verfuhr Konrab II. Unter ihm hatte ein Abt von Reichenau vom 
Papst bas Vorrecht erlangt', bie Messe im bischöflichen Gewanbe 
lesen zu dürfen. Darüber beschwerte sich beim Könige der Bischof 
von Konstanz, in dessen Sprengel Reichenau gehörte. Konrad ver¬ 
fügte kurzer Hanh, ber Abt solle beut Bischof das päpstliche Privi¬ 
legium ausliefern, und dieser solle es verbrennen. Unb so geschah 
es. Dagegen würben bie Privilegien bes von Heinrich II. errichteten 
Bistums Bamberg, außer vom König, auch vom Papst „nach aposto¬ 
lischem Rechte" bestätigt. 
Natürlich würben bie deutschen Kirchenfürsten durch diese Nach¬ 
giebigkeit der Päpste gegen bie bentschcn Könige unb burch den Schutz, 
ben sie selbst bei letzteren zu siitbcn sicher waren, in ber unabhängigen 
Stellung, bie sie als „Stände des Reichs" und Herren ans eigenem 
Grnnb unb ©oben ben Päpsten gegenüber einnahmen, noch mehr bestärkt. 
Als 1052 Papst Leo IX., mit Heinrich III. zusammen in Worms 
bas Weihnachtsfest beging, las im Dome baselbst ein Diaconus bes Erz¬ 
bischofs von Mainz bie Messe. Da er dies nach einem andern 
Ritus als dem zu Rom üblichen that, befahl ber Papst, er solle 
aufhören, unb, als jener b ernt och fortfuhr, entsetzte er ihn seines Amtes. 
Da erklärte ber Erzbischof, er werbe Weber selbst Messe lesen, noch 
einem anbern solches zu thun verstatten, so lange nicht bie je Entsetzung 
wiberrufen fei. Unb ber Papst wiberries! Die beutscheu Erzbischöfe 
hielten streng auf bas Recht, bie ihnen untergebenen Bischöse selbst 
zu weihen, statt sie in Rom weihen zu lassen." Nur bie Zufenbnng 
bes erzbischöflichen Palliums von Rom ans ließen sie sich gefallen. 
Sie duldeten nicht, daß ein von einem deutschen Bischof Exkommuni¬ 
zierter in Rom Absolution erhalte. Päpstliche Erlasse, die sie fiir
	        
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