46 Der Staat und die Aircbe, König und papft.
Könige ben Eib der Treue schwören, was allein schon eine bem letztem
mißfällige Papstwahl ausschloß. Heinrich III. setzte drei Päpste ab,
vier ein. Die Römer selbst baten ihn wiederholt, er möge ihnen ein
Oberhaupt geben.
Entsprechenb bieser beherrschenben Stellung, welche bie bauschen
Könige gegenüber bem Pabsttnm einnahmen, war auch in innern An¬
gelegenheiten bei’ beutschcn Kirche ber Wille bes Königs immer ber
entscheidende, wenn auch ber Form nach aus beit bes Papstes bisweilen
Rücksicht genommen ward. So gab Papst Johann XIII. aus Ottos I.
Wunsch seine Genehmigung zur Erhebung bes Bistnms Magbeburg
zum Erzbistum. Daraus wählte Ctto I. lediglich nach seinem Gnt-
besinben einen Erzbischof, sanbte benselben aber nach Rom, um dort
bas „Pallium," b. H. bie geistlichen Weihen, zu empfangen. Minber
höflich verfuhr Konrab II. Unter ihm hatte ein Abt von Reichenau vom
Papst bas Vorrecht erlangt', bie Messe im bischöflichen Gewanbe
lesen zu dürfen. Darüber beschwerte sich beim Könige der Bischof
von Konstanz, in dessen Sprengel Reichenau gehörte. Konrad ver¬
fügte kurzer Hanh, ber Abt solle beut Bischof das päpstliche Privi¬
legium ausliefern, und dieser solle es verbrennen. Unb so geschah
es. Dagegen würben bie Privilegien bes von Heinrich II. errichteten
Bistums Bamberg, außer vom König, auch vom Papst „nach aposto¬
lischem Rechte" bestätigt.
Natürlich würben bie deutschen Kirchenfürsten durch diese Nach¬
giebigkeit der Päpste gegen bie bentschcn Könige unb burch den Schutz,
ben sie selbst bei letzteren zu siitbcn sicher waren, in ber unabhängigen
Stellung, bie sie als „Stände des Reichs" und Herren ans eigenem
Grnnb unb ©oben ben Päpsten gegenüber einnahmen, noch mehr bestärkt.
Als 1052 Papst Leo IX., mit Heinrich III. zusammen in Worms
bas Weihnachtsfest beging, las im Dome baselbst ein Diaconus bes Erz¬
bischofs von Mainz bie Messe. Da er dies nach einem andern
Ritus als dem zu Rom üblichen that, befahl ber Papst, er solle
aufhören, unb, als jener b ernt och fortfuhr, entsetzte er ihn seines Amtes.
Da erklärte ber Erzbischof, er werbe Weber selbst Messe lesen, noch
einem anbern solches zu thun verstatten, so lange nicht bie je Entsetzung
wiberrufen fei. Unb ber Papst wiberries! Die beutscheu Erzbischöfe
hielten streng auf bas Recht, bie ihnen untergebenen Bischöse selbst
zu weihen, statt sie in Rom weihen zu lassen." Nur bie Zufenbnng
bes erzbischöflichen Palliums von Rom ans ließen sie sich gefallen.
Sie duldeten nicht, daß ein von einem deutschen Bischof Exkommuni¬
zierter in Rom Absolution erhalte. Päpstliche Erlasse, die sie fiir