Full text: Grundzüge der Geschichte des Mittelalters (Teil 2)

— 135 — 
4. Nach seiner Geyesung fuhr Konrad 1148 zu Schiffe nach Akkon und 
sammelte in Jerusalem die Reste der deutschen Kreuzfahrer, darunter auch 
eine Anzahl Niederdeutsche und Engländer, welche auf dem Seewege hierher 
den König Alfons von Portugal bei der Eroberung des noch mohammeda¬ 
nischen Lissabon unterstützt hatten (1147). Unterdessen war aber auch die 
Hauptmasse des französischen Heeres auf ihrem weiteren Marsche größtenteils 
dem Hunger und dem türkischen Schwerte erlegen. Mit Ludwig VII., der 
Don der pamphylischen Küste aus Antiochia und von dort Jerusalem erreicht 
hatte, warf sich jetzt Konrad auf Damaskus. Als auch dies Unternehmen 
mit einer Niederlage endete (Verrat Balduins III.), kehrten die beiden Könige 
mißmutig 1149 nach dem Abendlande zurück. 
III. Abschnitt. 
Der Kampf der Hohenstaufen mit dem Papsttum 
1152 — 1254 (1268). 
1. Ter Aufschwung des Kaisertums 1152—1190 
1. Friedrich I. Barbarossa 1152 — 1190. 
a) Die Wiederherstellung der kaiserlichen Macht in Deutschland 
und Italien 1152-1168. 
1. Von dem nunmehr 1152 zum König gewähltenFriedrich (I.) 1152 
von Schwaben, dem Neffen Konrads III. und dem Vetter 
Heinrichs des Löwen (durch s. Mutter Judith, Schwester Hein¬ 
richs des Stolzen) erhoffte das welfische Haus die endliche 
Regelung feiner Ansprüche, die Kirche die Ordnung der römischen 
Verhältnisse. Friedrich aber, ein geborener Herrscher von durch» 
dringendemVerstande und durchgreifender Willenskraft, erblickte von 
Anfang an in der Erneuerung ber Kaisermacht Karls d. Gr. 
das Ziel seines Strebens unb suchte basselbe zu erreichen burch 
bie Vereinigung ber Bischöse unb bes Laienabels im Dienste ber 
Krone! Insbesondre zog er bie Reichsministerialen heran 
zu planmäßiger Bewirtschaftung eines ausgebreiteten Pfalzsystems 
in ber fruchtbaren oberrheinischen Tiefebene (Hagenau,Trifels, 
Gelnhausen u. a.) in engstem Vereine mit ber bischöflichen Ver¬ 
waltung. 
2. Jubem er aber von vornherein bie bem Königtum im 
Wormser Konkorbate verbrieften Rechte ben päpstlichen Ansprüchen 
gegenüber behauptete, sicherte er sich mit seiner eigenen Selbst- 
stänbigfeit auch bie Herrschaft über bie beutsche Kirche«
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.