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Das Stammland. Schwieriger und langwieriger ging die
Teilung des alten Stammlandes an der Weser vor sich. Braunschweig
zog das Amt Lauenau mit Mesmerode und Bokeloh als erledigtes
Lehen ein; Hessen forderte die ihm zu Leheu aufgetragenen Amter
Rodenberg, Hagenburg und Arensburg; das Bistum Minden endlich
erhob Ansprüche auf die Amter Schaumburg, Sachseuhageu und
Stadthagen, wurde aber damit abgewiesen. Nach langen VerHand-
lnngen (PH. hatte sich inzwischen im Jahre 1644 mit Sophie, Tochter
des Landgrafen Moritz von Hefsen-Kassel, vermählt) einigten sich
schließlich 1647 der Landgraf von Hessen und Graf Philipp zur Lippe
dahiu, daß die ganze Grafschaft Schaumburg geteilt werden sollte.
Brannfcheig behielt die schon in Besitz genommenen Amter. Hessen
erhielt den jetzigen Kreis Grafschaft Schaumburg, nämlich Schaum-
bürg und Rodenberg mit den Städten Rinteln, Obernkirchen, Roden-
berg und Oldendorf, fowie einen Teil des Amtes Sachsenhagen.
Dem Grafen Philipp verblieb nur das heutige Fürstentum Schaum¬
burg-Lippe, also das Gebiet, das die Amter Bückeburg, Arensburg,
Stadthagen und einen Teil des Amtes Sachfenhagen umfaßte. Dieser
Teilungsvertrag wurde im Frieden zu Münster bestätigt. Die Uni-
versität Riutelu und die Weserzölle blieben anfangs zwischen Hessen
und Schanmbnrg-Lippe gemeinsam und sind erst später (1665 und
1734) gegen Entschädigung an Hessen abgetreten; das Obernkirchener
Steinkohlenbergwerk aber ist bis auf deu heutigen Tag gemeinschaft-
liches Eigentum geblieben.