Full text: Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe

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Das Stammland. Schwieriger und langwieriger ging die 
Teilung des alten Stammlandes an der Weser vor sich. Braunschweig 
zog das Amt Lauenau mit Mesmerode und Bokeloh als erledigtes 
Lehen ein; Hessen forderte die ihm zu Leheu aufgetragenen Amter 
Rodenberg, Hagenburg und Arensburg; das Bistum Minden endlich 
erhob Ansprüche auf die Amter Schaumburg, Sachseuhageu und 
Stadthagen, wurde aber damit abgewiesen. Nach langen VerHand- 
lnngen (PH. hatte sich inzwischen im Jahre 1644 mit Sophie, Tochter 
des Landgrafen Moritz von Hefsen-Kassel, vermählt) einigten sich 
schließlich 1647 der Landgraf von Hessen und Graf Philipp zur Lippe 
dahiu, daß die ganze Grafschaft Schaumburg geteilt werden sollte. 
Brannfcheig behielt die schon in Besitz genommenen Amter. Hessen 
erhielt den jetzigen Kreis Grafschaft Schaumburg, nämlich Schaum- 
bürg und Rodenberg mit den Städten Rinteln, Obernkirchen, Roden- 
berg und Oldendorf, fowie einen Teil des Amtes Sachsenhagen. 
Dem Grafen Philipp verblieb nur das heutige Fürstentum Schaum¬ 
burg-Lippe, also das Gebiet, das die Amter Bückeburg, Arensburg, 
Stadthagen und einen Teil des Amtes Sachfenhagen umfaßte. Dieser 
Teilungsvertrag wurde im Frieden zu Münster bestätigt. Die Uni- 
versität Riutelu und die Weserzölle blieben anfangs zwischen Hessen 
und Schanmbnrg-Lippe gemeinsam und sind erst später (1665 und 
1734) gegen Entschädigung an Hessen abgetreten; das Obernkirchener 
Steinkohlenbergwerk aber ist bis auf deu heutigen Tag gemeinschaft- 
liches Eigentum geblieben.
	        
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