Full text: M. Johann Georg Hagers, Rect. zu Chemnitz, Kleine Geographie vor die Anfänger

Das VIII. Buch, von Teutschland. 26z 
Ehedessen hatte derKayser im h.r. Reiche allerhand Ein¬ 
künfte: Jetzo gar keine. Ja er hat ais Kayser nicht em- 
mal ein? Residenz, weil er als ein mächtiger Reichsstand 
schon vor sich so viel, als ndthig ist, besitzt. Braucht man 
zu einem Reichskriege, oder sonst, Geld, so werden von den 
Rcichsstanden gewisse Römermonache bewilliget, und nach 
der Rcichsrnacricul bezahlet. Ern solcher Romermonath 
betragt insgemein 83964. fl- 
§- XIV. 
Von den Münzen. 
Das Münzwesen hat fast beständig zu allerhand Be- 
rathschlagungen Gelegenheit gegeben. Der Kayser Earl V. 
lies 1524. zu Eßlingen die erste Münzordnung des h.r. Reichs 
verfertigen. Zu Augspurg wurde hernach 1551. eine ander¬ 
weitige Münzordnung errichtet, aber nicht vollzogen. Dev 
Kayser Ferdinand I. brachte endlich zu Augspurg 1559. den 
so genannten alcen Reichs fu st zu Stande, da eine MarkSil- 
ber auf 8- thlr. ausgemünzer werden sollte. Es geschähe 
auch dieses. Allein nachdem die Kipper und Wipper ums 
Jahr 16/9. viel Unheil gestiftet, so wurde zu Regenspurg 
162z. ein neuer Rcichsfust beliebet, kraft dessen die Mark 
Silber auf y thlr. 2. gl. ausgemünzet werden sollte, immit¬ 
telst sollte ein jeder Reichsstand vor das Beste des Münzwe¬ 
sens besorgt seyn. Sachsen, Brandenburg und Braun¬ 
schweig liefen 1667. auf dem Kloster oinnc einige geschickte 
Männer niedersetzen, eine Münzordnung zu entwerfen. Die¬ 
se Münzordnung wurde hernach der zinnische Frist genen- 
net, nach welcher die Mark Silber auf io. thlr. 12. gl. aus¬ 
gemünzet wurde. Allein die Gewinnsucht lies diese Münzen 
Umschlagen, folglich siche man sich genvthiget, 1690. zu Leip¬ 
zig einc^neue Münzordnung zu verfertigen, nach welcher die 
Mark Silber bey 16. gl. 8. gl. und 4. gl. Stücken auf 12 thlr. 
9- ñl. bey 2. gl. Stücken auf 12. thlr. 12. gl. und bey 6. 4. 
Z. 2. i. Pf. auf 13. rhlr. ausgemünzet werden sollte. Und 
dieses Heist der leipziger Frist. Diesen Fuß nahmen die mei¬ 
sten Reichsstande an, nur Bayern, Franken und Schwaben 
nicht. Man hat sich 1736. zu Regenspurg aber«nals beschaf- 
ttget. diese Sache in Ordnung zu bringen. Endlich fiel 1738. 
das Reichsgutachten dahin aus, man wollte bcy dem leipzi¬ 
ger Fusse bleiben. Allein da säst ein jeder Reichssiand das 
R 4 Recht
	        
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