Full text: Besonderer Theil (2)

Die deutschen Bundesstaaten. Das Hevzogthum Holstein. 163 
2. Oberfläche. Ein Theil der norddeutschen Tiefebene. Im O. 200 — 400' h. 
Hügelland; Bungsberg 483'. In der Mitte Haideland. Längs der Elbe 
u. Nordsee fruchtbares Marschland. S. p. 72. Anm. 6. a. 
3. Gewässer. — 1. Elbesyftem. a. Elbe; Grenzfl. gegen Hannover, b. R. 
Z. Bille; Grenzfl. gegen Lauenburg. Alster. Pinnau. Stör. - 2. Eider; 
Grenzfl. gegen Schleswig. Eine Lootsen - Galliote mit Leuchtfeuer liegt vor der durch 
Sandbänke verstopften Mündung. Der Eiderkanal verbindet die Eider mit der Ostsee. 
Er geht vom Kieler Fiord bis Rendsburg u. ist oben 100, am Boden 54' br., 10 bis 
16' tief u. 5s/4 M. l. Das Flußbett der Eider u. des Eiderkanals gehört zum Her- 
zogth. Schleswig. — 3. Die Schwentine. — 4. Die Trabe. — 5. Mehr als 100 
meist kleine Seen mit fast 4 QM. Flächeninhalt: Flemhuder, Wester, Selen- 
ter, Lanker, großer u. kleiner Pläner, Keller, Gruber u. Warder See. 
4. Kiistenklima. Mittelwärme: + 8‘/s °. Milde Winter mit -f- 0 0,5 u. 
kühle Sommer mit 17 °—18° Mitteltemperatur-, besonders kühle Sommerabende u. kalte 
Sommernächte. Sehr feuchte u. neblige Luft, viel Regen, veränderliche 
Witterung. Der Frühling geht häufig ganz verloren; ein konstanter warmer Som¬ 
mer ist selten; sehr angenehme Witterung gewöhnlich im September u. October. Vor¬ 
herrschende Winde: SW., NW. u. OSO. Winde, die öfters orkanartig wehen. 
3. Einwohner 1845: 479,364.*) — 1. Abstammung. Friesen in Dith¬ 
marschen; Niedersachsen in Storniarn; ein Gemisch von Sachsen u. germani- 
sirten Wenden in Holstein u, Wagrien, vermischt mit eingewanderten Friesen u. Hol¬ 
ländern. Die niedcrsächfische Mundart ist die herrschende; nur die obern Volksklassen 
sprechen hochdeutsch. — 2. Stände. Sehr bevorrechteter Adel mit dem meisten 
Grundbesitz; Geistlichkeit; Bürger; Bauern u. Insten o. Häuslinge. 3) — 3. Reli¬ 
gion. Meist Lutheraner unter dem Generalsuperintendenten zu Glückstadt u. 12 
Pröbsten. 680 Reformirte. 850 Katholiken unter dem Bischof von Hildesheim. 200 
Meunoniten. 3,500 Juden. 
6. Kultur. — 1. Die Lan dwirthscha ft ist die Hauptbeschäftigung. Der sehr 
ergiebige Ackerbau liefert alle Getreidearten, Reps u. dgl. Bedeutender Obstbau 
im W. Ausgezeichnete Viehzucht, bes. Pferde- u. Rindvichzucht m. vortreffl. Milch-, 
Butter- u. Käsewirthschastl Fluß- u. Seefischerei; lebhafter Häringssang; Au¬ 
sternfang. Viel Buchen- u. Eichenwaldungen, Haupts, im O. Große Waldun¬ 
gen: Hahnhaide im S. u. Haaler Gehege im N. Die Marschgegenden haben Mangel 
an Feurungsmaterial, da ihnen auch der Torf fehlt. Die vielen Heidelbeeren der 
Wälder machen einen bedeut. Handelsartikel ans. Einige Mineralien: etwas Kalk 
mit 26,000 E. a. Das Klostergebiet Itzehoe — 1 QM. gr. Meistens Höfe 
in verschiedenen Gegenden. 5. Das Klostergebiet Preetz — 3*/, QM. aa Mfl. 
Preetz; 5,000 E. bb. Die sog. Walddörfer. cc. Die Probstei, ein fruchtbarer Land¬ 
strich v. l'/z QM. m. mehr als 6,000 E., zw. d. Ostsee u. dem Amte Kiel. c. Das 
Klostergebiet Uetersen — 2l/2 QM. aa. Der Klosterhof, bestehend ans einigen 
Pertinenzien in u. bei Uetersen, bb. Das Gut Horst, cc. Die Vogtei Crempdorf, 
welche aus einzelnen Theilen der Dörfer Crempdorf, Elskopp u. Lesigfeld besteht. 
*) Zahl der Wohnplätze. 14 Städte, 22 Marktfl., 137 Kirchspiele, 486 
Dörfer, 162 adelige Güter, 124 Mcicrhöfe. In den Nordsee- u. Elbmarschen u. in 
den westl. Gegenden des Herzogthums wenig geschlossene Dörfer; meist einzelne u. 
zerstreute Wohnungen u. ländliche Wirthschaften aus den dazu gehörigen Ländereien; 
die Kirche, von einigen nahe bei einander stehenden Gehöften umgeben, bilvet den 
Mittelpunkt des Dorfes. Im übrigen Holstein wechseln geschlossene Dörfer mit Höfen. 
Zahlreiche Strand- u. Fischerdörfer an der Ostsee, die aus langen u. zerrissenen Häu¬ 
serzeilen bestehen. 
3) Fast der ganze östliche Theil von Holstein ist in Güterdistrikte eingetheilt 
u. das meiste Grundeigenthum auf dem Lande ist in den Händen großer, meistens 
adeliger Gutsbesitzer, zu denen sehr viele Bauern in meierrcchtliche Erb¬ 
pacht- oder andern ähnlichen Verhältnissen stehen. Der holst. Gutsherr muß aber für 
die zu seinen Gütern gehörenden Eingesessenen, beinahe wie ein Hansvater für seine 
Kinder, sorgen. Einen großen Theil der Eingesessenen bilden die Insten o. Häuslinge. 
Dielen i]t der Gutsherr verpflichtet, entweder Arbeit u. Tagelohn, oder, wenn er 
sie für den Augenblick nicht beschäftigen kann, ein verhältnißmäßiges Wochengeld 
zu geben.
	        
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