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Deutschland. 
sen5 Quall en - oder Medusen. Unter den Muscheln sind 
für die Insulaner am nützlichsten die Miesmuscheln, welche 
roh und gekocht gut schmecken und eine fast tägliche Kost der Wan¬ 
geroger sind, und wovon im Frühjahre ganze Schiffsladungen nach 
Hamburg und andern Orten gebracht werden. Auch sind bei die¬ 
ser Insel herrschaftliche Austernbanke. Seit 1831 ist hier, statt 
des frühern Leuchthurmes mit Steinkohlenfeuer, auf einem neu 
erbauten Leuchthurme ein Lampenlicht als Signal für die Seefah¬ 
rer. Dieser Thurm tragt eine Laterne, in welcher 67 F. über 
dem täglichen höchsten Wasser ein durch ein Uhrwerk in Umlauf 
gesetztes Lampenlicht oder Blickfeuer brennt, welches abwechselnd 
eine Minute lang scheint und eine Minute verschwindet, wodurch 
es sich von den benachbarten Leuchtfeuer zu Borkum, Helgoland, 
Neuwerk und Kuxhafen unterscheidet. Vom Verdeck eines Schif¬ 
fes, bei 9 F. Höhe des Auges über der Meeresflache, wird dieses 
Licht auf 3 M. weit gesehen. 
Die Lippeschen Fürstenthürner. 
Fabelhaft ist die Ableitung des jetzt fürstl. Hauses Lippe von Wit- 
tekind, jenem bekannten Heerführer der Sachsen, der im 8. Jahr¬ 
hunderte lebte und gegen Karl den Großen kämpfte. Vielmehr 
sind die Vorfahren desselben unter den Dynasten oder edeln Herren 
zu suchen, die in diesen Gegenden begütert waren und ansehnliche 
Landstriche erblich besaßen, worunter Bernhard I. und Her¬ 
mann I., zwei Brüder deren Aufenthaltsort Lipperode oder die 
Burg Lippe an dem gleichnamigen Flusse war, zum erstenmal in 
einer Urkunde von 1129 mit dem Beinamen von der Lippe er¬ 
scheinen. Von den nachfolgenden Dynasten von Lippe baute Bern¬ 
hard II., erster Anführer und Freund des Herzogs Heinrich des 
Löwen, die Stadt Lippstadt; erhielt Bernhard III. (1230 — 
1275) durch Heirath die Herrschaft Rheda; erbte Simon I (1275 
— 1324) einen Theil der Grafschaft Schwalenberg; brachte Si¬ 
mon III. (1361 — 1410) die Grafschaft Sternberg an sein Haus; 
und Bernhard VIII. (1536 — 1563) war der erste, der sich 
nicht bloß, wie seine Vorgänger einen edlen Herrn von der Lippe 
nannte, sondern auch den Titel eines Grafen führte. Sein Sohn, 
Simon VI. (1563 — 1614) ist als der Stammvater der noch 
jetzt blühenden Linie von Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe an¬ 
zusehen. Durch ein Testament hatte er seinen ältesten Sohn zum 
regierenden Herrn eingesetzt und ihm die Landeshoheit vorbehalten; 
seinen damaligen nachgeborenen Söhnen aber gewisse Aemter und 
Güter zu ihrem standesmäßigen Unterhalt ausgesetzt, mit der ^Be¬ 
stimmung, daß wenn der älteste Sohn ohne männliche Erben stürbe, 
ihm alsdann der nächstgeborene folgen, und wenn einer oder der an¬ 
dere von den nachgebornen Söhnen oder sein Mannsstamm mit Tode
	        
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