Full text: Lesebuch für obere Classen in katholischen Elementarschulen

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gehen find solche, welche mit einer höheren Geldbuße oder mit einer 
längeren oder härteren Gesängnißstrafe (Einschließung), und endlich 
criminelle Handlungen oder Verbrechen solche, welche mit 
einer noch schärferen Strafe, Zuchthaus oder gar Tod, belegt werden 
sollen. Ueber die Handlungen der ersteren Art erkennen die Friedens¬ 
gerichte, welche dann Policeig erichte genannt werden, über die 
zweiten die Landgerichte, welche in dieser Eigenschaft den Namen 
von Zuchtpoliceigerichten führen, und über die Handlungen der 
dritten Art die Assisenhöfe mit dem Geschwornengerichte. 
Die Geschwornen, deren jedes Mal zwölf find, werden aus den wohl¬ 
habenden, gebildeten und tadellosen Einwohnern des Landgerichts- 
Bezirks genommen. Sie verurtheilen den Angeklagten nicht, sondern 
sprechen nurjihre Ueberzeugung über die Schuld oder Unschuld desselben 
aus. Im letzteren Falle wird der Angeklagte von dem Assisenhöfe 
freigesprochen, im ersteren wendet derselbe das entsprechende Gesetz 
auf das Verbrechen an, dessen der Angeklagte für schuldig erklärt worden 
ist, und v er urtheilt ihn zu der in diesem Gesetze ausgesprochenen 
Strafe. 
L. Die eigentlichen Verwaltungs-Behörden, welchen die¬ 
jenigen Verrichtungen im Staate aufgetragen find, die theils das 
äußere Bestehendesselben betreffen, z. B. Eintreibung der Steuern 
zur Bestreitung der Staatsbedürfniffe, theils aberdce äußere Wohl¬ 
fahrt des ganzen Staates und seiner Theile, z. B. die Einrichtungen 
einer Stadtgemeinde u. dgl. Zu diesen gehören vorzüglich: 
a) Das Staats-Ministerium. Dieses hat die oberste Leitung 
der gesammten Verwaltung des Staates. Es steht dem Könige bei allen 
seinen Regierungs-Handlungen berathend zur Seite, und es be¬ 
dürfen die königlichen Regierungs-Handlungen zu ihrer Gültigkeit der 
Gegenzeichnung (Mitunterzeichnung) eines Ministers, welcher dadurch 
die Verantwortlichkeit übernimmt. Die laufenden Geschäfte der ge¬ 
wöhnlichen Verwaltung find an die verschiedenen Fach-Ministerien 
verwiesen, welche unter die Mitglieder des Staats-Ministeriums ver¬ 
theilt find. So gibt es: 1) einen Präsidenten des Staats- 
Ministeriums, welcher das Staats-Ministerium zu seinen Bera¬ 
thungen zusammenberust und in demselben den Vorsitz führt; 2) das 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, welches alle 
mit anderen Staaten zu verhandelnden Geschäfte leitet; 3) das Mi¬ 
nisterium des Innern, welches dafür sorgen soll, daß das Land 
gut verwaltet und die öffentliche Zucht und Ordnung gehandhabt werde 
4) das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Me- 
dicinal-Angelegenheiten, zur Oberaufsicht über die äußeren 
kirchlichen Verhältnisse, so wie über das Schulwesen, und zur Beför¬ 
derung derselben, für das Gedeihen der Künste und Wissenschaften 
und zur bestmöglichen Pflege und Ausübung der Arzneikunde; Z) das 
Finanz-Ministerium, welches sich mit den Einkünften und Aus¬
	        
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