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Von England. 
Handhabung der Gerechtigkeit her. Die Eint Heilung des ganzen Reiches 
in Grafschaften, Centenarien und Tythings, dann die Anordnung der Ge- 
schworncngerichte — wenigstens die Grundlegung zu denselben durch 
die Versammlungen der Freisassen der einzelnen Gerichtsbezirke — standen in 
Verbindung mit jener Reform. 
Auf dem Grunde der wiederhergestellten Ordnung erhob sich dann schnell 
und glücklich das Gebäude der öffentlichen Wohlfahrt; der Acker erhielt seine 
lang vermißte Pflege wieder, von Neuem bevölkerten sich die Werkstätten: 
Städte, Dörfer, Kirchen erstanden aus der Asche, und es ward durch begün¬ 
stigte Schifffahrt und Ermunterung der Industrie ein auswärtiger Handel 
gegründet, dessen Ausdehnung nach den Verhältnissen der Zeit erstauncuswerth 
ist Nicht weniger geschah für den Volksunterricht und die Wissenschaften. 
Die Finsternisse der Unwissenheit verwandelten sich durch Alfrcd's liebende, 
beharrliche, eingreifende Bemühungen in erfreuliches Licht (s. unten Gesch. d. 
Wissenschaften). 
Noch Höheres, als Ruhe, Wohlstand und Wissenschaft gab Alfred 
seinem Volke. Auch kluge Despoten begünstigten wohl dies Alles, als wovon 
ihnen selbst der Vortheil zufließt. Alfred, mit uneigennüziger Liebe, be¬ 
gehrte vor allem Recht und Freiheit. Nicht Ordnung allein — sie mag 
auch im Sklavcnstalle herrschen —, gerechte Ordnung, d. h. aus Gescze 
gegründete, und Gleichheit vor dem Gescze sollten in England gelten, 
keine Willkür, keine persönliche Gewalt die Freiheit beschränken. Daher 
gab er Dänen und Sachsen dasselbe Gesez*), sicherte dessen Herrschaft 
durch wohlberechnete Einrichtungen, und sprach noch in seinem leztcn Willen 
das schöne Wort: „Die Engländer sollen so frei seyn, als ihre 
Gedanken." 
§. 8. Kanut M. 
Nach Alfred's Tod (900) erneuerten sich die Leiden Eugland'S unter 
einer Reihe schwacher oder unglücklicher Könige, wohl aus Alfred's Haus, 
aber seines Geistes oder seiner Tugend ermangelnd. Vier derselben nach 
einander waren Puppen in der Hand eines Mönchs, des Abtes Dun st an. 
') Sein Gesezbuch ist nicht mehr vorhanden, adcr es soll die Quelle des späteren com¬ 
mon law seyn 
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