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19. Die Hohenzollern in der Mark.
1. Friedrich I. (1415—1440.) Endlich kam dem zerrütteten Lande ein
Helfer; das war der Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg, aus dem Hause der
Hohenzollern. Dieser hatte dem Kaiser Sigismund zur Kaiserkrone verholfen
und ihm stets treu zur Seite gestanden. Dafür ernannte ihn der Kaiser jetzt zum
Statthalter der Mark. (1412.) Brandenburg und viele andere Städte nahmen den
Burggrafen willig auf. Jedoch die Ritter des Havellandes, an ihrer Spitze
Dietrich und Hans von Quitzow, verweigerten „dem Nürnberger Tand" den
Eid der Treue und spotteten: „Wenn es auch ein ganzes Jahr Burggrafen
regnet, so wollen wir sie doch nicht aufkommen lassen." Friedrich aber zog mit
einer Kanone, ihrer Schwere wegen „Faule Grete" genannt, vor ihre festen
Schlösser und eroberte eine Burg nach der anderen. Dietrich von Quitzow ent¬
floh, Hans wurde gefangen genommen, die anderen Ritter aber baten demütig
um Gnade. — 1415 verlieh der Kaiser dem Burggrafen aus Dankbarkeit für
die ihm geleisteten Dienste die Mark Brandenburg mit der Kurfürstenwürde als
erbliches Eigentum. Friedrich VI. nannte sich von jetzt ab Friedrich I. 1417
fand auf dem Konzil zu Konstanz die feierliche Belehnung statt. So ist Friedrich
der Stammvater der noch jetzt in Preußen herrschenden Hohenzollern geworden.
2. Joachim I. (1499—1535) war bei seinem Regierungsantritt erst 15
Jahr alt. Die Raubritter fingen deshalb ihr altes Räuberhandwerk bald wieder
an; denn sie meinten, vor dem jungen Kurfürsten sicher zu sein. Aber sie irrten sich.
Er ließ die Räuber fangen und hinrichten. Da schrieb ihm einer der Ritter an
die Tür: „Joachimken, Joachimken, höde di, fangen wi di, so hangen wi di."
Dennoch fuhr Joachim fort, die Übeltäter zu verfolgen. — Zu seiner Zeit trat
in Wittenberg der Reformator Luther auf, aber Joachim wollte von einer Refor-
mation durch einen Mönch nichts wissen. Trotzdem breitete sich die Reformation
in der Mark aus, ja, Joachims eigene Gemahlin, Elisabeth, war ihr zugetan.
3. Joachim II. (1535—1571), der Sohn Joachims I., trat auf Wunsch
seiner Mutter 1539 zur lutherischen Lehre über, und nun verbreitete sich die
Reformation in der Mark sehr schnell. — Mit dem Herzoge von Liegnitz schloß
er einen Erbvertrag, aus den Friedrich II. später seine Ansprüche auf Schlesien
gründete. Es wurde nämlich festgesetzt, daß beim Aussterbeu der Kurfürsten von
Brandenburg ihr Land an den Herzog von Liegnitz und beim Aussterben der
Herzöge von Lieguitz deren Land an Brandenburg fallen solle. Auch mit dem
Könige von Polen schloß er einen Erbvertrag, demgemäß das damals unter
polnischer Lehnshoheit stehende Herzogtum Preußen nach dem Aussterben der
preußischen Herzöge an Brandenburg fallen solle.
4. Johann Sigismund (1608 — 1619) erhielt durch Erbschaft das Herzogtum
Kleve und die Grafschaften Mark und Ravensberg. Sie bilden den Kern der
später bedeutend erweiterten Rheinlande. Da zu seiner Zeit auch die Herzöge in
Preußen ausstarben, so erhielt er ihr Land als Lehen von Polen. (S. Joachim II.!)
20. Friedrich Wilhelm der Große Kurfürst. i640—1688.
1. Die Verhältnisse in Deutschland und Brandenburg bis zu seinem
Regierungsantritt. Als Friedrich Wilhelm die Regierung antrat, wütete in
Deutschland noch immer der 30jährige Krieg. (S. 16.) Sein Vater, Georg Wil¬
helm, war, wie die meisten deutschen Fürsten, von den Schweden abgefallen und
hatte mit dem Kaiser Frieden gemacht. Dafür nahmen die Schweden an Bran¬
denburg furchtbare Rache. Sie legten sich in der Mittel- und Neumark fest und
sogen das Land förmlich aus. Auch die Berliner hatten viel von ihnen zu