Full text: Die Gesellschaftskunde, eine notwendige Ergänzung des Geschichtsunterrichts

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thun, sondern lediglich mit Thatsachen und zwar mit bereits gekannten 
Thatsachen und zwar behufs Ergänzung des Geschichtsunterichts. Das gilt 
mithin auch von der kleinen Zweiglektion, die speciell den Wohlstandsarbeiten 
gewidmet ist. Die Volkswirtschaft kann im Schulunterricht nur auftreten im 
Rahmen des III. Abschnittes. Damit sind Inhalt und Grenzen bestimmt ge¬ 
wiesen. 
Zu IV. (Die Gesellschaften.) Wie früher bereits bemerkt wurde, 
sind die Gemeinschaften nicht Selbstzweck, sondern bloß Mittel, nämlich zur 
Förderung der 6 Kulturarbeiten. Sie können demnach nur in dem Maße voll¬ 
kommen oder unvollkommen heißen, als die Arbeiten, denen sie dienen wollen, 
auch wirklich durch ihre Hülfe gefördert werden. Das gilt auch von den größten 
Gemeinschaften: Kirche und Staat, — was häufig nicht bedacht wird. Gleich¬ 
wohl kommt den Gesellschaften eine ungemeine Wichtigkeit zu, da die Kultur¬ 
arbeiten nur durch vereintes Wirken vieler Kräfte recht gedeihen und größere 
Erfolge erzielen können, und überdies erst innerhalb des gesellschaftlichen Zusammen¬ 
lebens und durch dasselbe die wünschenswerte Anregung und Anspornung er¬ 
halten. Mit Recht hat daher der IV. Abschnitt, die Socialistik, den viererlei 
Stoffen aus dem Kulturgebiete, wie sie im Schulunterricht vorkommen, den 
Gesamtnamen „Gesellschaftskunde" gegeben. Die Berechtigung dieses Gesamt¬ 
namens im Schulgebrauch zeigt sich auch darin, daß die wissenschaftliche Socia¬ 
listik (von der die Staatswissenschaft nur ein Teil ist), bevor sie an ihr eigent¬ 
liches Werk gehen kann, sich vorher um Psychologie, Ethnographie und die eigen¬ 
tümliche Natur der 6 Kulturarbeiten ernstlich bekümmern muß, — wie namentlich 
Riehl in seiner bekannten Schrift „die Naturgeschichte des Volks als Grund¬ 
lage der Socialpolitik" nachdrücklich eingeschärft hat. Die frühere Vernach¬ 
lässigung dieser Vorstudien von seiten der Staatswissenschaft muß die fetzige 
Generation schwer büßen, namentlich auf dem volkswirtschaftlichen Gebiete.*) 
Unter den vier Abschnitten der elementaren Gesellschaftskunde ist der IV. 
ohne Zweifel der schwierigere. Manche Leser mögen denken, daß dieser Stoff 
überhaupt über die Fassungskraft 12—14jähriger Schüler hinausgehe. Diese 
Meinung muß ich entschieden für irrig erklären, — vorab schon auf Grund 
mehrjähriger praktischer Erfahrung, die mir das Gegenteil gezeigt hat. Doch 
sehen wir die Sachlage selbst näher an, sie muß entscheiden. Wo sie nicht über¬ 
zeugt, da soll meine subjektive Erfahrung nicht mit hineinsprechen. 
*) Aber auch wir Schulleute bekommen es empfindlich zu fühlen, daß die Staats¬ 
männer bisher nach der eigentümlichen Natur der Schularbeit und ihrer Institute wenig 
gefragt haben. Ich erinnere nur an die Kapitel von der Schulverfassung (Schul¬ 
regiment) und von der Schuleinrichtung. Freilich könnten die Staatsmänner erwidern, 
daß die Schulmänner im Ganzen sich auch wenig bemüht hätten, ihnen auf diesem 
Felde zu Hülfe zu kommen.
	        
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