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Kirche und Schule 
a) für Knaben, 
b) für Mädchen. 
B. Mittlere Fachschulen für gewerbliche, landwirtschaftliche, kauf¬ 
männische Ziele, Kunstschulen, Lehrer- und Lehrerinnenseminare, 
Techniken. 
ui. Hochschulwesen. 
Universitäten, technische Hochschulen, Akademien oder Hochschulen 
für besondere Ziele: Bergfach, Forstwirtschaft, Handel, Kunst, Land¬ 
wirtschaft, Militärstand, sowie sonstige akademische Veranstaltungen, 
z. B. das Kolonialinstitut in Hamburg und die Frauenhochschule 
in Leipzig. Das Schulwesen der meisten deutschen Bundesstaaten 
leidet heute noch daran, daß es nicht organisch aufgebaut ist, d. h. 
sich nicht von unten nach oben geschlossen und einheitlich entwickelt 
wie der Baum aus der Wurzel. Zwar besuchen 89,2^ (Knaben), 
bezw. 92,3^0 (Mädchen) aller deutschen Kinder die Volksschule, 
dennoch ist sie in den meisten Bundesstaaten nicht der allgemeine 
Unterbau der übrigen Lehranstalten für die männliche und weib¬ 
liche Jugend. Außer Bayern, Sachsen, Baden, Braunschweig, 
Coburg-Gotha, Meiningen, den beiden Schwarzburg, Waldeck, 
Reuß ä. L., Schaumburg-Lippe und Elsaß-Lothringen lassen die 
Unterrichtsverwaltungen öffentliche „Vorschulen" zu, die im Deut¬ 
schen Reiche 48523 Schüler zählen, wovon auf Preußen nach der 
letzten Zählung 34531 entfallen. Bei den Vorschulen sind nicht in 
Betracht gezogen, die drei unteren Jahrgänge (6—9. Lebensjahr) der 
höheren Mädchenschule. Obgleich viele pädagogische Kreise, voran der 
Deutsche Lehrerverein, und die politischen Parteien der Linken — 
Liberale und Sozialdemokraten — die pädagogische Berechtigung der 
Vorschulen als Standesschulen nicht anerkennen, sie vielmehr wegen 
ihres schädigenden Einflusses auf die soziale Gesinnung bekämpfen, ist es 
bis jetzt noch nicht möglich gewesen, der allgemeinen Volksschule 
überall zum Siege zu verhelfen. Noch in weiter Ferne wird die 
Erfüllung des Wunsches liegen, wie er von bedeutenden Sozial¬ 
pädagogen und -Politikern vertreten wird, jedem Schüler ohne Rück¬ 
sicht auf Stand und Mittel der Eltern nach Maßgabe seiner Be¬
	        
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