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regelt sind. Im übrigen sind die Ortsvereine selbständig. Sie 
pflegen sämtliche Erhebungen, setzen Versicherungssummen, Schäden 
usw. fest und schlagen sie der Anstaltsleitung vor, die sie dann prüft 
und endgiltig festlegt. Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht 
beigelegt. 
Die Versicherung entschädigt sämtliche Viehschäden, welche 
durch Umstehen, Notschlachten oder auch dadurch entstehen, daß beim 
Schlachten das Fleisch des Schlachttieres sich ganz oder teilweise als 
ungenießbar erweist. Lungenseuche, Milzbrand und Rinderpest 
scheiden aus der Versicherungspflicht aus. Bei den erstgenannten 
Krankheiten trägt der Staat, bei der letzten das Reich die Ent¬ 
schädigung. 
Bei dem von der Versicherung geleisteten Schadensbetrag der 
sich auf 9/io des Wertes des gesunden Tieres beläuft, trägt die 
Anstalt die eine, der Ortsoerein die andere Hälfte. Zur Deckung 
dieser Kosten erhebt der Ortsverein von seinen Mitgliedern Beiträge, 
die natürlich um so höher sind, je mehr Schadensfälle im Orte ge¬ 
deckt werden müssen. 
Genau in derselben Weise wie die Viehversicherung, mit dem 
gleichen Stamm-Kapital und dem gleichen Jahreszuschuß wurde am 
15. April 1900 die Pferde-Versicherungsanstalt gegründet. Auch 
sie setzt sich aus einzelnen Ortsvereinen zusammen, welche dieselbe 
Organisation haben, wie die Vereine der Viehversicherung. Ein¬ 
und Austritt bei der Anstalt wie bei den Ortsvereinen ist hier wie 
dort freiwillig. 
Wein- und Obstbau in Bayern. 
Von Kindesbeinen an lernen wir die Römer als Deutschlands 
Feinde kennen. Wir preisen Hermann den Cheruskerfürsten, als den 
Befreier unseres Vaterlandes aus römischen! Joche. Und doch danken 
wir den gehaßten Fremdlingen einen Großteil der Kraft unseres 
Volkstums, unseres wirtschaftlichen Reichtums. Die Eroberer ver- 
schivanden wieder, aber die Segnungen ihrer Kultur blieben für 
irnmer. Am Rhein, am Main, an der Donau treffen wir auf ihre 
Spuren. Die Fundamente unserer Rhein- und Donaustädte ruhen 
auf römischen Trümmern, und unsere Obstanlagen und Rebenhügel 
verdanken ihr Entstehen jenen ersten Anbauversuchen, welche die 
fremden Eroberer an den sonnigen Hängen der Haardt und des 
Frankenlandes machten. 
Ueber den Wein- und Obstbau in unserer Pfalz handelten wir 
im III. Jahrgang der „B. u. L." S. 11 bis 18. Aber auch das 
rechtsrheinische Bayern hat seine Obstfluren und Weingelände schon 
seit grauer Zeit. Zwei Weinbaugebiete finden wir hier, das größere
	        
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