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regelt sind. Im übrigen sind die Ortsvereine selbständig. Sie
pflegen sämtliche Erhebungen, setzen Versicherungssummen, Schäden
usw. fest und schlagen sie der Anstaltsleitung vor, die sie dann prüft
und endgiltig festlegt. Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht
beigelegt.
Die Versicherung entschädigt sämtliche Viehschäden, welche
durch Umstehen, Notschlachten oder auch dadurch entstehen, daß beim
Schlachten das Fleisch des Schlachttieres sich ganz oder teilweise als
ungenießbar erweist. Lungenseuche, Milzbrand und Rinderpest
scheiden aus der Versicherungspflicht aus. Bei den erstgenannten
Krankheiten trägt der Staat, bei der letzten das Reich die Ent¬
schädigung.
Bei dem von der Versicherung geleisteten Schadensbetrag der
sich auf 9/io des Wertes des gesunden Tieres beläuft, trägt die
Anstalt die eine, der Ortsoerein die andere Hälfte. Zur Deckung
dieser Kosten erhebt der Ortsverein von seinen Mitgliedern Beiträge,
die natürlich um so höher sind, je mehr Schadensfälle im Orte ge¬
deckt werden müssen.
Genau in derselben Weise wie die Viehversicherung, mit dem
gleichen Stamm-Kapital und dem gleichen Jahreszuschuß wurde am
15. April 1900 die Pferde-Versicherungsanstalt gegründet. Auch
sie setzt sich aus einzelnen Ortsvereinen zusammen, welche dieselbe
Organisation haben, wie die Vereine der Viehversicherung. Ein¬
und Austritt bei der Anstalt wie bei den Ortsvereinen ist hier wie
dort freiwillig.
Wein- und Obstbau in Bayern.
Von Kindesbeinen an lernen wir die Römer als Deutschlands
Feinde kennen. Wir preisen Hermann den Cheruskerfürsten, als den
Befreier unseres Vaterlandes aus römischen! Joche. Und doch danken
wir den gehaßten Fremdlingen einen Großteil der Kraft unseres
Volkstums, unseres wirtschaftlichen Reichtums. Die Eroberer ver-
schivanden wieder, aber die Segnungen ihrer Kultur blieben für
irnmer. Am Rhein, am Main, an der Donau treffen wir auf ihre
Spuren. Die Fundamente unserer Rhein- und Donaustädte ruhen
auf römischen Trümmern, und unsere Obstanlagen und Rebenhügel
verdanken ihr Entstehen jenen ersten Anbauversuchen, welche die
fremden Eroberer an den sonnigen Hängen der Haardt und des
Frankenlandes machten.
Ueber den Wein- und Obstbau in unserer Pfalz handelten wir
im III. Jahrgang der „B. u. L." S. 11 bis 18. Aber auch das
rechtsrheinische Bayern hat seine Obstfluren und Weingelände schon
seit grauer Zeit. Zwei Weinbaugebiete finden wir hier, das größere