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Räten des Herzogs in Wolfenbüttel über die Herstellung des Friedens
verhandelt hatte, damit umgehe, die Stadt an den Landesherrn zu
verraten. Diese Mittel verfehlten ihre Wirkung nicht. Die Gunst,
in welcher der Volksvertreter bisher beim Volke gestanden, fing
an dahinzuschwinden. Und als nun ein aus der Stadt verbannter
und eigenmächtig dahin zurückgekehrter Bürger, Autor Eimecke,
wegen aufrührerischer Reden gegen den Rat verstrickt ward und
auf der Folter bekannte, daß er von Brabant und seinen Genossen
zu seinem ungebührlichen Auftreten angestiftet sei, kam es gegen
diese zu wiederholten Straßenaufläufen. Am 3. September 1604
rottete sich ein Pöbelhaufe vor dem Gasthofe zum Einhorn zu¬
sammen, wohin sich Brabant mit einigen seiner Freunde geflüchtet
hatte. Man wollte die „Schelme und Stadtverräter“ dingfest machen.
Zwar gelang es Brabant und einem anderen Stadthauptmann,
Heinrich Depenau, sich durch einen Sprung von der Stadtmauer
herab ins Freie zu retten, allein jener brach beim Herabspringen
ein Bein und konnte nur mit Mühe von seinem Freunde und einem
Leinweber, den sie vor den Toren trafen, bis nach Broitzen ge¬
schleppt werden. Hier verließ ihn Depenau, nachdem er ihn unter
einem Busche verborgen hatte, mit dem Versprechen, ihm einen
Wagen senden zu wollen, auf welchem er nach Wolfenbüttel ent¬
kommen könnte. Aber statt des rettenden Fuhrwerks erschienen
am anderen Morgen die Häscher des Rates, denen jener Leinweber
inzwischen das Versteck des Unglücklichen verraten hatte. Unter
dem Geschrei der wütenden Menge brachte man ihn nach Braun¬
schweig zurück, wo alsbald gegen ihn und seine Genossen das
Verhör begann. Mit unmenschlicher, ausgesuchter Grausamkeit
verfuhr man gegen die Angeklagten. Nach heldenmütigem Wider¬
stände erpreßte die unerträgliche Qual der Tortur zuerst Brabant
das Geständnis alles dessen, was man von ihm verlangte. Dann
kam die Reihe an die übrigen Gefangenen. „Um der Wunden
Jesu willen“, bat Zacharias Drösemann, der Kämmerer, ihn nur
auf einen Augenblick aus den Händen der Marterknechte zu be¬
freien. Als die Richteherren, die während dieses Auftritts in einem
oberen Gemache zechten und schmausten, halbtrunken herab¬
kamen, war Drösemann unter den Folterqualen verschieden. Er
konnte sich glücklich preisen, denn ein noch furchtbareres Los
wartete seines Leidensgefährten. Das gegen ihn gefällte Urteil
lautete dahin, daß er „als Meineidiger, Aufrührer, Stadtverräter
und des Teufels Bundesverwandter“ zwei Finger der rechten Hand
verlieren, viermal mit glühenden Zangen angegriffen und alsdann
gevierteilt, seine Eingeweide aber verbrannt werden sollten. Am
17. September 1604 schleppte man den Unglücklichen zur Richt-