Gegner und Bundesgenossen des deutschen Königtums. 41
dem Löwen waren es namentlich Bischöfe, vor allen der Erzbischof
von Köln, welche in den herzoglichen Landen aufs ärgste hausten,
(wie selbst der kaiserliche Historiograph Otto von Freisingen bekundet),
sogar Kirchen und Klöster nicht schonten.
Daß die Selbständigmachung der geistlichen Großen den Königen
als ein Mittel zur Schwächung der Herzöge diente, geht aus mehr¬
fachen Urkunden deutlich hervor. Die Erteilung der Immunität
erfolgte zwar anfangs (entweder scheinbar oder auch wohl wirklich)
aus einem religiösen Grunde, „damit", (wie es in einem Privilegium
Heinrichs I. für das Bistum Würzburg heißt), „der Vorsteher des
Bistums samt allen dazu Gehörigen unter königlichem Schutze, ohne
irgend welche Beschwerde, für König und Reich mit seinen Unterthanen
beten könne." Aber sehr bald schon tritt der politische Beweggrund
in deu Vordergrund. In einem Privilegium Ottos I. (für Verden)
ist gesagt: „damit der Bischof, frei von jeder Unruhe wegen der
richterlichen Gewalt, unserer Kaisermacht treu gehorchen und
für den König und das Reich beten könne". Noch mehr ist dies
der Fall in einem zweiten Privilegium für Verden (von Konrad II.)/
wo es heißt: „damit der Bifchof keinem Andern, als Gott und
dem König, diene, der königlichen Gewalt ruhig gehorchen
und für den König beten könne".
Die Herzöge wußten auch recht wohl, weshalb die Könige Erz¬
bischöfe und Bischöfe mit so ausgedehnten Rechten begabten. Dies
deutet ein Schriftsteller aus dem 11. Jahrhundert, Adam von Bremen,
an, indem er erzählt: „Man sagt, Herzog Bernhard (von Sachsen)
habe oft geäußert: der Erzbischos von Bremen sei ihm als Aufpaffer
gefetzt, der alle Schwächen des Landes dem Kaiser verrate".
Eine noch zuverlässigere und zum Teil auch uoch machtvollere
Bundesgenossenschaft, als an den Bischöfen, gewannen späterhin
die deutschen Könige an den freien Städten. Leider haben nur
die wenigsten deutschen Könige (eigentlich säst nur Heinrich IV.) die
Hilfe des Bürgertums gegen den Partikularismus der Großen recht
zu schätzen und zu benutzen gewußt.
Ein anderes Mittel, dessen manche Könige sich bedienten, um eine
Schwächung der Reichsgewalt durch die Herzöge zu verhüten, bestand
darin, daß sie erledigte Herzogtümer an Mitglieder ihrer eigenen
Familie vergaben, oder daß sie durch Verschwägerungen mit Herzögen
diese sich näher verbanden. Allein dieses Mittel verkehrte sich mehr
als einmal in fein Gegenteil, indem die solchergestalt zur Macht ge¬
laugten Brüder, Söhne, Schwiegersöhne der Könige sich gegen diese