Das ßeer= und Verteidigungswesen des 2\et<f>es.
Einfall von außen gerüstet zu fein. Außerdem wurden wohl noch
kleinere Burgeu zur Deckung einzelner Grenzpunkte angelegt. Hein¬
rich I. hatte damit den Anfang gemacht; seine Nachfolger setzten sein
Werk fort. Heinrich hatte die Besatzung dieser Burgen ans den
Wehrpflichtigen der nächsten Umgebung genommen; in den Zeiten des
mehr entwickelten Lehnssystems wurde die Bewachung der Burgeu
sog. Burgmannen anvertraut, rittermüßigen Vasallen, die gegen Ent¬
schädigung durch Geld oder Grund und Boden eine Anzahl von
Kriegern stellten. Über sie ward als Kommandant der Burg ein
Burggraf gesetzt, gewöhnlich der vornehmste der Burgmannen, der
dann zugleich das Amt eines Richters über die Insassen der Burg
und das umliegende Gebiet versah. Namentlich an den Ostgrenzen des
Reichs entstand eine ganze Reihe solcher Marken. Wenn dann
diese Grenzen durch Siege über die Slawen eine Erweiterung er¬
fuhren, so wurden die Marken weiter nach Osten gerückt. Die erste
Mark, welche (an der Unterelbe) gegen Obotriten, Polaben, Wagner
u. f. w. errichtet ward, war die sog. „Billunger Mark" oder die
„Sachsengrenze" (limes Saxonicus). Südlich davon, im Lande der
Heveller, entstand nach deren Bezwingung durch Heinrich I. und Otto I
die „Nordmark" (später „Mark Brandenburg" genannt); südlich da¬
von gab es ein ganzes System von Marken, erst mehr westlich zwei
kleinere, Merseburg und Zeitz, die aber ihre Bedeutung verloren, als
weiter nach M'ten hin die Mark Meißen vorgeschoben ward, und
diese wiederum erhielt eine Art von Vormauer in den „Lausitzer
Marken." Um die Mitte des 10. Jahrhunderts standen alle diese Marken
unter einem einzigen Markgrasen, Gero, der den Titel eines „Her¬
zogs der sächsischen Marken" führte und über das ganze Land zwischen
Oder, Elbe und Saale gebot. Nach seinem Tode (965) wurden die
einzelnen Marken an verschiedene Grasen verteilt; die Mark
Brandenburg kam später an die Ascamer, die Mark Meißen an die
Wettiner.
^nt_ ^ndosten breitete sich ebenfalls ein Markensystem immer
weiter östlich aus, von Kärnten nach Kram, von da nach der steierischen
Mark, bis endlich die große „Ostmark" (der Kern des heutigen Öster¬
reich) alle diese Marken in sich befaßte.
Befestigungen anzulegen, war längere Zeit hindurch ein Vor¬
recht des Reichsoberhauptes, und nur mit dessen Genehmigung konnten
|olche auch von einzelnen Großen erbaut werben. Später ging dieses
mccht, wie viele andere, an die Landesherren über. Den einfachen
Rittern ward es nicht zugestanden; die Errichtung von Ritterburgen
Biedermann, Deutsche Volks- und Kulturgeschichte. II. 5