Vierter Ali schnitt.
Der Heschästsstyt.
Zum Geschäftsstyl gehören alle diejenigen schriftlichen Arbei¬
ten, welche das bürgerliche Leben angehen, welche die Verhält¬
nisse betreffen, in denen wir als Mitglieder des Staats oder
irgend eines Standes stehen. Bei dem Lehr-, geschichtlichen und
Briefstyl war Schönheit eins der Haupterfordernisse. Dies ist
aber beim Geschäftsstyl nicht der Fall. Hier kommt es mehr auf
Deutlichkeit, Ordnung, Zusammenhang und Kürze
an. Denn ein Aufsatz, der in diese Klasse gehört, soll nicht die
Phantasie oder den Verstand auf eine angenehme Weise beschäf¬
tigen, sondern den, an den wir schreiben, von dem Geschäfte, das
wir vorhaben, genau in Kenntniß setzen. Will z. B. ein Mini¬
ster den Präsidenten einer Negierung anweisen, daß er ein Ma¬
gazin anlegen solle, so muß er in der nöthigen Ordnung alles
sagen, was der Präsident wiffen muß, um den Befehl zu voll¬
ziehen.
Alles, was zum Geschäftsstyl gehört, kann in zwei Haupt¬
klaffen gebracht werden:
I. der höhere Geschäfts styl enthält alles, was zwischen
den Behörden unter einander oder zwischen ihnen und den Unter¬
gebenen verhandelt wird, eben so das, was ein Staat mit einem
andern Staate auszumachen hat. Demnach kann der höhere
Geschäftsstyl ein doppelter sein:
1.
2.
der Gerichts st hl;
der H o f st h l.
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